Drucksache - 0746/XX
Sachverhalt:
Durch die angestrebten Maßnahmen soll zum einen der Verkehrsfluss in der Brandstraße dadurch erleichtert werden, dass Behinderungen im Begegnungsverkehr ausgeschlossen werden, zum anderen die beiden zwischen Mühlenfeldstraße und Brandstraße gelegenen kleinen und sehr schmalen Wohnstraßen vom Durchgangsverkehr dadurch entlastet werden, dass dieser durch die Richtugsvorgabe halbiert wird, und auch hier Behinderungen im Begegnungsverkehr ausgeschlossen werde. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Rondell der Brandstraße in 13467 Berlin-Hermsdorf in beiden Fahrtrichtungen jeweils linksseitig zur Einbahnstraße erklärt wird. Desweiteren sollen die Wernickestraße in Fahrtrichtung Mühlenfeldstraße und die Götzestraße in Fahrtrichtung Brandtstraße jeweils zu Einbahnstraßen erklärt werden. |
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