Drucksache - 0605/XX
Sachverhalt:
Am 1. September ist das Carsharinggesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Der Senat ist gefordert, Landesgesetze für die stationsgebundenen Parkflächen nach dem Modell des Carsharinggesetzes zu erlassen. Auf diese Weise soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Rad- und Fußverkehr erfolgen. Die Operationsgebiete der Carsharing-Anbieter sind bislang nur auf die Innenstadt beschränkt. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass bei den kommenden Verhandlungen mit Carsharing-Unternehmen ein festgeschriebener Anteil von Carsharing-Angeboten auch in den Außenbezirken vorgehalten werden muss, insbesondere in Reinickendorf.
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