Drucksache - 0454/XX  

 
 
Betreff: Modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen - Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Senftleben, Mieke - FDP-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
12.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung Mitberatung
04.10.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Federführung
18.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
20.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
29.11.2017 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
30.11.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
19.12.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
15.01.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

ALLRIS net Ratsinformation

 

 
 

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