Drucksache - 0235/XX
Sachverhalt / Beschlussvorschlag:
1.Gegenstand des Antrages : Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
2.Beschlussentwurf : Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Als beratende und stellvertretende beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden berufen:
Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person und Stellvertretung:
3.Begründung: Gemäß §35 AGKJHG, Abs. 7, Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 8 gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an:
eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person.
Diese Person wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts für jeweils eine Wahlperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.
4.Rechtsgrundlage : Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel XII G zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560).
Sitzungsgelder, sonst keine Auswirkungen
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