Drucksache - 1115/XIX  

 
 
Betreff: Dekubitus-Prophylaxe an Reinickendorfer Kliniken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u. Bürgerdienste
Verfasser:Torsten Hauschild
Claudia Peter
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
14.10.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beratung
08.12.2015 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
12.01.2016 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
09.02.2016 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.03.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.07.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ersuchen vom 01.10.2015
Beschlussempfehlung vom 10.02.2016
Beschluss vom 10.03.2016
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.06.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                    21.06.2016

Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 1115

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung

 

Dekubitus-Prophylaxe an Reinickendorfer Kliniken

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2016 - Drucksache Nr. 1115/XIX - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Reinickendorfer Kliniken und Pflegeheimen Auskünfte einzuholen, welche Prozesse und Vorkehrungen dort zur Dekubitus-Prophylaxe in Kraft sind und der BVV bis zum 30.Juni 2016 darüber zu berichten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in Reinickendorf angeschrieben und gebeten über die Vorkehrungen zur Dekubitus-Prophylaxe zu berichten. Das Ergebnis der bezirklichen Abfrage kann wie folgt zusammengefasst werden.

 

Die Einrichtungen orientieren sich am Expertenstandard Dekubitusprophylaxe, der vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt wurde.

Der Dekubitus gehört zu den gravierenden Gesundheitsrisiken hilfe- und pflegebedürftiger Patienten in Kliniken, Pflegeheimen und in der häuslichen Krankenpflege. Er steht in Zusammenhang mit dem einhergehenden Mobilitätsverlust.

 

Daher sind in den Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen die systematische Einschätzung des Dekubitusrisikos und die fachlich durchgeführte Dekubitusprophylaxe, unter besonderer Beobachtung der Bewegungsförderung, Druckentlastung und -verteilung, von besonderer Bedeutung.

Ein Dekubitus kann nicht immer als Pflegefehler klassifiziert werden, ist aber in vielen Fällen vermeidbar.

Voraussetzung für die Umsetzung des Expertenstandards ist insbesondere die Qualifikation der Pflegefachkraft. Sie muss über ein umfassendes und aktuelles Fachwissen über Dekubitus verfügen. Darüber hinaus kennt sie geeignete Hilfsmittel und deren Anwendung. Dies können z.B. sein:

  • Weichlagerungsmatratze
  • Wechseldruckmatratze
  • Gelkissen
  • Lagerungskissen
  • Freilagerungsschuhe
  • Schaumstoffpolster

 

Eine Ergänzung kann stattfinden durch:

  • Eiweißhaltige Ernährung
  • Mobilisation
  • Fingertest
  • Verschiedene Lagerungstechniken

 

Jeder Bewohner, jede Bewohnerin, der bzw. die mit einem Dekubitusrisiko erkannt wird, erhält eine individuelle Prophylaxe.

In der Regel ist die Pflegedienstleitung die Prozessverantwortliche. Außerdem muss jedes Dekubitusrisiko entsprechend dokumentiert werden. 

 

Das Bezirksamt kann in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass durch den „medizinischen Dienst der Krankenkassen“ und die Heimaufsicht eine entsprechende Prüfung stattfindet.

 

Das Bezirksamt möchte dem zuständigen Fachausschuss der BVV in diesem Zusammenhang anbieten, eine stationäre Pflegeeinrichtung zu besichtigen und sich von der Umsetzung der „Dekubitusprophylaxe“ vor Ort zu informieren und ein eigenes Bild zu machen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1115/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Uwe Brockhausen                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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