Drucksache - 1115/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 21.06.2016 Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
An die Drucksache Nr. 1115 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Dekubitus-Prophylaxe an Reinickendorfer Kliniken
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2016 - Drucksache Nr. 1115/XIX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Reinickendorfer Kliniken und Pflegeheimen Auskünfte einzuholen, welche Prozesse und Vorkehrungen dort zur Dekubitus-Prophylaxe in Kraft sind und der BVV bis zum 30.Juni 2016 darüber zu berichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in Reinickendorf angeschrieben und gebeten über die Vorkehrungen zur Dekubitus-Prophylaxe zu berichten. Das Ergebnis der bezirklichen Abfrage kann wie folgt zusammengefasst werden.
Die Einrichtungen orientieren sich am Expertenstandard Dekubitusprophylaxe, der vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt wurde. Der Dekubitus gehört zu den gravierenden Gesundheitsrisiken hilfe- und pflegebedürftiger Patienten in Kliniken, Pflegeheimen und in der häuslichen Krankenpflege. Er steht in Zusammenhang mit dem einhergehenden Mobilitätsverlust.
Daher sind in den Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen die systematische Einschätzung des Dekubitusrisikos und die fachlich durchgeführte Dekubitusprophylaxe, unter besonderer Beobachtung der Bewegungsförderung, Druckentlastung und -verteilung, von besonderer Bedeutung. Ein Dekubitus kann nicht immer als Pflegefehler klassifiziert werden, ist aber in vielen Fällen vermeidbar. Voraussetzung für die Umsetzung des Expertenstandards ist insbesondere die Qualifikation der Pflegefachkraft. Sie muss über ein umfassendes und aktuelles Fachwissen über Dekubitus verfügen. Darüber hinaus kennt sie geeignete Hilfsmittel und deren Anwendung. Dies können z.B. sein:
Eine Ergänzung kann stattfinden durch:
Jeder Bewohner, jede Bewohnerin, der bzw. die mit einem Dekubitusrisiko erkannt wird, erhält eine individuelle Prophylaxe. In der Regel ist die Pflegedienstleitung die Prozessverantwortliche. Außerdem muss jedes Dekubitusrisiko entsprechend dokumentiert werden.
Das Bezirksamt kann in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass durch den „medizinischen Dienst der Krankenkassen“ und die Heimaufsicht eine entsprechende Prüfung stattfindet.
Das Bezirksamt möchte dem zuständigen Fachausschuss der BVV in diesem Zusammenhang anbieten, eine stationäre Pflegeeinrichtung zu besichtigen und sich von der Umsetzung der „Dekubitusprophylaxe“ vor Ort zu informieren und ein eigenes Bild zu machen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1115/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf