Drucksache - 1032/XIX
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 08.05.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Durchführung des Förderprogramms Aktive Zentren Residenzstraße im Bezirk Reinickendorf
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.05.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt Reinickendorf beschließt das für die Festlegung des Fördergebietes Aktive Zentren Residenzstraße erarbeitete integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK, Stand 23. April 2015), das die Grundlage für die Durchführung des Förderprogramms Aktive Zentren Residenzstraße ist. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, im Fördergebiet Aktive Zentren Residenzstraße federführend und koordinierend für den Bezirk tätig zu sein. Hierfür wird der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz für die Dauer der Programmdurchführung personell (E11, 1,0 Stellenanteile) verstärkt. Die im Fördergebiet Aktive Zentren Residenzstraße mit Maßnahmen beteiligten Abteilungen des Bezirkes unterstützen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und des Erfordernisses den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durch Zuarbeit, ohne dass in diesem Zusammenhang für die Zuarbeit eine interne Verrechnung durchgeführt wird.
Begründung:
Der Bezirk Reinickendorf hat sich im Frühjahr 2014 mit dem im Ortsteil Reinickendorf gelegenen Geschäftszentrum rund um die Residenzstraße um die Aufnahme in das Bund-/Länder-Programm Aktive Zentren beworben. Mit dem Förderprogramm Aktive Stadtzentren unterstützen der Bund und das Land Berlin die Bezirke bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung städtischer Zentren als Standorte für Wirtschaft, Einzelhandel und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. In der Residenzstraße kommt als besonderer Schwerpunkt der Aspekt Freizeit und Erholung hinzu.
Die Residenzstraße wird seit einigen Jahren ihrer Ortsteilfunktion für die umliegenden Wohnstandorte nicht mehr ausreichend gerecht. In Teilbereichen weist sie unattraktive und schlecht zugängliche öffentliche Räume mit geringer Aufenthaltsqualität auf. Als Zentrum bietet sie keine zeitgemäße und ausreichende Angebotsstruktur und ist im Bereich von Einzelhandel, Dienstleistung und Versorgung wenig attraktiv. Die Geschäftsleute im Gebiet sind kaum vernetzt und führen nur in geringem Maß Aktivitäten für ein gemeinsames Standortmarketing durch.
Eine Verknüpfung zwischen Einkaufen, Freizeit und Erholung ist nur geringfügig vorhanden. Seitens der Grundstückseigentümer wird nur unzureichend in die Gebäude investiert. An vielen Stellen entspricht die Wohnqualität nicht dem heutigen Standard. Darüber hinaus besteht kein sichtbares soziales und kulturelles Angebot.
Im Juli 2014 wurde die Residenzstraße von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Unterstützung eines Expertengremiums im Rahmen eines Auswahlverfahrens als weiteres Gebiet für die Förderung im Aktive Zentren Programm ausgewählt. Damit ist es möglich, dass zukünftig in dem Fördergebiet mit Mitteln des Bundes und Landes Berlin Maßnahmen realisiert werden, die den negativen Entwicklungen in der Geschäftsstraße entgegenwirken und das Ortsteilzentrum Residenzstraße nachhaltig verbessern.
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Profilierung und Standortaufwertung wie die Verbesserung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Anschlüsse an die Grünräume), die Instandsetzung und Modernisierung der ortsbildprägenden Gebäude (sowohl in ihrer gewerblichen als auch in ihrer wohnbezogenen Nutzung), die Aktivierung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzungen, die Stärkung der Wohnqualitäten, eine intensive Beteiligung von Eigentümern und Standortgemeinschaften sowie ein Geschäftsstraßenmanagement.
Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln und die Durchführung von Maßnahmen der Städtebauförderung ist ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das im Auftrag des Bezirksamtes und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von einem externen Dienstleister erarbeitet wurde. Das Untersuchungsgebiet des ISEKs umfasst einen Kernbereich entlang der Residenzstraße zwischen Kolpingplatz im Norden und Franz-Neumann-Platz im Süden, für den eine städtebauliche Bestandaufnahme erarbeitet wurde (Flächenumfang ca. 30 ha) sowie einen Verflechtungsbereich mit den östlich und westlich angrenzenden Wohnquartieren mit einer Größe von ca. 80 Hektar. Darüber hinaus wurden in die Betrachtung weitere Flächen einbezogen. Hierzu gehören im Norden die Flächen der Sportanlage Freiheitsweg und des Klemkeparks, im Osten der Straßenverlauf der Breitkopfstraße, im Süden der Flächen bis zur Bezirksgrenze und im Westen Teilflächen der Parkanlage Schäfersee bis zur Baseler Straße sowie Flächen zwischen Thurgauer Straße und Genfer Straße/Aroser Allee.
Mit dem ISEK legt der Bezirk unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Kriterien für das Fördergebiet Residenzstraße eine ganzheitliche, integrierte Handlungsstrategie fest, um das Gebiet nachhaltig als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Ort zum Wohnen und Leben zu entwickeln. Im ISEK werden übergeordnete Rahmenbedingungen und Planungen (z.B. Stadtentwicklungspläne) berücksichtigt. Auf der Basis einer Bestandsaufnahme werden gebietsspezifische Ziele und Handlungserfordernisse beschrieben. Ein lösungsorientiertes Maßnahmenpaket legt Prioritäten für die Umsetzung sowie einen Kosten- und Zeitrahmen für die durchzuführenden Projekte fest. Das ISEK ist auf eine Fortschreibung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen angelegt und dient als langfristiger Orientierungsrahmen.
Nach Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin erfolgt die Festlegung des Fördergebietes Residenzstraße durch Beschluss des Senats von Berlin.
Rechtsgrundlagen
Anlage: a) Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Residenzstraße
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf