Drucksache - 1030/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 12-58 für die Grundstücke Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.06.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
09.07.2015 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.05.2015
Kurzbegründung
Übersichtskarte
Übersichtsplan

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              27.05.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

An die               Drucksache Nr.

Bezirksverordnetenversammlung              XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans 12-58 für die Grundstücke Egellsstraße 21 (teilweise), Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Sterkrader Straße 60 und 62 sowie einen Abschnitt der verlängerten Egellsstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.05.2015 beschlossen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für die Fläche Biedenkopfer Straße 42, 44 und 64, Egellsstraße 21 sowie Sterkrader Straße 60 und 62 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-58 aufzustellen.

 

Da die Voraussetzungen gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, wird der Be-bauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

Begründung:

Siehe Anlage

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I. S. 1548).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 

Anlagen:              1)              Kurzbegründung

2)                  Bebauungsplanentwurf 12-58

3)                  Übersichtsplan 12-58

 

 

 

Andreas Höhne                             Martin Lambert

stellv. Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat

 
 

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