Drucksache - 0973/XIX  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren - Umstrukturierungsverordnung Am Steinbergpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. PersonalBezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. Personal
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.04.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.03.2015
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  10.03.2015

Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal                                                                                                   D1/24-15

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                            Drucksache Nr._____    

von Berlin-Reinickendorf                                                                   XIX. WP

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Bürgerbegehren – Umstrukturierungsverordnung Am Steinbergpark

 

 

In der o.g. Angelegenheit wird die Bezirksverordnetenversammlung gemäß
§ 45 Abs. 5 Bezirksverwaltungsgesetz darüber unterrichtet, dass das Bezirksamt das unter dem 10.12.2014 angezeigte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat.

 

Die Begründung ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Unterrichtung der Vertrauenspersonen.

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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