Drucksache - 0955/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 10.02.2015Abteilung Schule, Bildung und Kultur
An die Drucksache Nr. Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme in der Bezirksverordnetenversammlung
Schulentwicklungsplanung 2015 bis 2019
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 den Schulentwicklungsplan 2015 bis 2019 beschlossen.
Begründung: Die Berliner Bezirke sind im Rahmen des Schulgesetzes aufgefordert, alle fünf Jahre einen Schulentwicklungsplan (SEP) zu erstellen. Die Grundlage bildet die Ausführungsvorschrift für die Schulentwicklungsplanung (AV SEP) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 25.6.2012.
Der Schulentwicklungsplan 2015 bis 2019 stellt die fachplanerische Grundlage für bezirkliche Entwicklungen und Entscheidungen zur Schülerversorgung, zur Schulorganisation, zur Sicherung eines vielfältigen Bildungsangebotes und zur Weiterentwicklung der Schulen dar.
Der SEP stellt die mittelfristige Entwicklung der Schullandschaft in einem Bezirk dar. Darüber hinaus werden auch längerfristige Ausblicke bezüglich der Schülerzahlenentwicklung (bis 2022/23) aufgezeigt.
Der Bezirksschulbeirat ist am 16.10.2014, am 20.11.2014 und am 15.1.2015 im Rahmen der vom Schulgesetz geforderten Anhörung beteiligt worden.
Der SEP wird jährlich mit den neu erhobenen und abgefragten Schülerzahlen aktualisiert.
Rechtsgrundlage:
§ 109 Abs. 3 Schulgesetz für Berlin vom 28.6.2010 § 111 Abs. 3 Schulgesetz von Berlin vom 28.6.2010
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
Frank Balzer Katrin Schultze-BerndtBezirksbürgermeiste Bezirksstadträtin
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