Drucksache - 0955/XIX  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplan 2015 bis 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. KulturBezirksamt - Abt. Schule, Bildung u. Kultur
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.02.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
11.03.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.02.2015
Anlage Schulentwicklungsplan 2015 - 2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.02.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              10.02.2015

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                Drucksache Nr.           

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

in der Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

 

Schulentwicklungsplanung 2015 bis 2019

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 den Schulentwicklungsplan 2015 bis 2019 beschlossen.

 

 

Begründung:

Die Berliner Bezirke sind im Rahmen des Schulgesetzes aufgefordert, alle fünf Jahre einen Schulentwicklungsplan (SEP) zu erstellen. Die Grundlage bildet die Ausführungsvorschrift für die Schulentwicklungsplanung (AV SEP) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 25.6.2012.

 

Der Schulentwicklungsplan 2015 bis 2019 stellt die fachplanerische Grundlage für bezirkliche Entwicklungen und Entscheidungen zur Schülerversorgung, zur Schulorganisation, zur Sicherung eines vielfältigen Bildungsangebotes und zur Weiterentwicklung der Schulen dar.

 

Der SEP stellt die mittelfristige Entwicklung der Schullandschaft in einem Bezirk dar. Darüber hinaus werden auch längerfristige Ausblicke bezüglich der Schülerzahlenentwicklung (bis 2022/23) aufgezeigt.

 

Der Bezirksschulbeirat ist am 16.10.2014, am 20.11.2014 und am 15.1.2015 im Rahmen der vom Schulgesetz geforderten Anhörung beteiligt worden.

 

 

Der SEP wird jährlich mit den neu erhobenen und abgefragten Schülerzahlen aktualisiert.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 109 Abs. 3 Schulgesetz für Berlin vom 28.6.2010

§ 111 Abs. 3 Schulgesetz von Berlin vom 28.6.2010

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

Frank Balzer              Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeiste              Bezirksstadträtin

 

 
 

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