Drucksache - 0917/XIX  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanentwurfes 12-20 für eine Teilfläche des Grundstückes Wilhelmsruher Damm 114/126, Senftenberger Ring 2/32, Wesendorfer Straße 1 und Treuenbrietzener Strasse 1/15 sowie eines Abschnittes des Wilhelmsruher Damms im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Märkisches Viertel

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. GewerbeBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.02.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
12.03.2015 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.01.2015
Anlage zur Drs. 0917_XIX

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              06.01.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

V.

1.

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr.       

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

betreffend der Einstellung des Bebauungsplanentwurfes 12-20 für eine Teilfläche des Grundstückes Wilhelmsruher Damm 114/126, Senftenberger Ring 2/32, Wesendorfer Straße 1 und Treuenbrietzener Strasse 1/15 sowie eines Abschnittes des Wilhelmsruher Damms im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Märkisches Viertel

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2015 beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplanentwurf 12-20 einzustellen.

 

 

Begründung:

 

Ursprüngliches Ziel des Bebauungsplanes war es, das Grundstück als allgemeines Wohngebiet mit Baukörperausweisung mit I bis IV Geschossen festzusetzen.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes geplante Bebauung eines Seniorenwohnheimes mit betreutem Wohnen wurde bereits 2010 gemäß § 34 BauGB genehmigt und im Jahr 2011 fertiggestellt, so dass die bauliche Entwicklung als abgeschlossen anzusehen ist. Die Bebauung fügt sich gut in die Umgebung ein. Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist nicht sinnvoll, da der eingetretene Zustand keine Möglichkeiten mehr zur Abwägung und Entscheidung über Bebauungsplaninhalte und dazu neu eingehende Bedenken und Anregungen lässt.

Es besteht auch kein Planerfordernis mehr.

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I. S. 1748).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692).

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:               Übersichtsplan

 

 

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 
 

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