Drucksache - 0862/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 06.01.2015 Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
An die Drucksache Nr. 0862 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Keine Verlagerung von Flugverbindungen von Schönefeld nach Tegel
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.11.2014 - Drucksache Nr. 0862/XIX - :
„Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf lehnt zusätzliche Flugverbindungen am Flughafen Tegel während der Sanierung der Nordbahn des Flughafens Schönefeld im kommenden Frühjahr grundsätzlich ab. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit Nachdruck gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, Überlegungen eines Teilumzugs von Fluglinien von Schönefeld nach Tegel eine deutliche Absage zu erteilen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Der zuständige Staatssekretär teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„[…] bereits in meiner Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung „Bürgerinnen und Bürger vor Lärm schützen“ (Drucksache 0257lXlX) hatte ich darauf hingewiesen, dass Luftverkehrsgesellschaften innerhalb der geltenden und veröffentlichten Betriebszeiten eines Flughafens zur uneingeschränkten Durchführung von Flügen berechtigt sind. An den deutschen Verkehrsflughäfen, darunter Berlin-Tegel, gelten sogenannte Koordinierungseckwerte. Auch für den Sommerflugplanperiode 2015 ist der Eckwert mit 52 Flugbewegungen je laufende Stunde festgelegt worden.
Er wird derzeit zu den Spitzenzeiten zeitweilig erreicht. Außerhalb der Spitzenzeiten verfügt der Flughafen teilweise noch über bestimmte Kapazitätsreserven. Weder für den Flughafenkoordinator noch für meine Behörde besteht eine rechtliche Handhabe, die Nutzung verfügbarer Slots in Tegel zu untersagen.
lch stimme lhnen uneingeschränkt zu, dass aus Gründen der bereits heute starken Fluglärmbelastung der Anwohner weiterer Flugverkehr durch bisher in Tegel nicht operierende Airlines politisch nicht gewünscht ist.
Aufgrund der geplanten Sanierung der Nordbahn des Flughafens Berlin-Schönefeld hat die Fluggesellschaft easyJet für den entsprechenden Zeitraum neben dem vollständigen Flugprogramm in Schönefeld parallel auch die Koordinierung von Flügen in Berlin-Tegel beantragt.
Abgesehen davon, dass die parallele Durchführung von Flügen an zwei Standorten generell unwirtschaftlich ist, muss dem Unternehmen bewusst sein, dass insbesondere für Flüge aus Südeuropa nach Tegel längere Flugzeiten anfallen als nach Schönefeld, die die befürchteten längeren Rollzeiten in Schönefeld kompensieren würden.
Auch wenn es sich beim Antrag von easyJet voraussichtlich konkret nur um einige wenige Flüge pro Tag handelt, ist es unser Ziel, keine Verlagerungen von Flügen von Schönefeld nach Tegel zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings beim Flughafenkoordinator, der anhand von verfügbaren Slots entscheidet. Dieser hat mitgeteilt, dass maximal drei Flüge pro Tag möglich wären. lch gehe davon aus, dass dies nicht umgesetzt wird.“
Das Bezirksamt begrüßt dies und wird sich als Mitglied in der Fluglärmschutzkommission entsprechend einsetzen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0862/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Martin Lambert Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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