Drucksache - 0789/XIX-01  

 
 
Betreff: Zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des Smiley-Systems
Status:öffentlichBezüglich:
0789/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Torsten Hauschild
Claudia Peter
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.10.2014 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten Beratung
17.11.2014 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.12.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.04.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entschließungsantrag vom 09.10.2014
Beschlussempfehlung vom 18.11.2014
Beschluss vom 11.12.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 19.03.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin        17.03.2015

Abt. Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

An die          Drucksache Nr. 0789-01

Bezirksverordnetenversammlung      XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des Smiley-Systems

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.12.2014 –Drucksache Nr. 0789/XIX-01-:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Bundesregierung und den Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien dafür zu verwenden, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierungen des § 40 Abs. 1 a und Abs. 2 Lebensmittel- und Futtergesetz (LFGB) sowie des Verbraucherinformationsgesetzes zügig umgesetzt werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und an die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien gewandt. Das BMEL teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„Nach dem Koalitionsvertrag soll § 40 LFGB dahingehend geändert werden, ,,dass die rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößen unter Reduzierung sonstiger Ausschluss- und Beschränkungsgründe möglich ist". Das BMEL hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das vom geltenden § 40 Absatz 1a LFGB vorgesehene Niveau an Transparenz konsolidieren soll. Mit dem Entwurf werden verschiedene von den Verwaltungsgerichten bemängelte Unklarheiten ausgeräumt und auch vom Bundesrat geforderte Ergänzungen der Regelung vorgenommen.

 

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird den Ländern selbstverständlich Gelegenheit gegeben werden, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

 

Hinsichtlich der von Ihnen […] erwähnten zügigen Einführung eines ,,Smiley-Systems" handelt es sich - in Abgrenzung zu der in § 40 LFGB vorgesehen Warnung bzw. Information der Öffentlichkeit bei Vorliegen produktspezifischer Gesundheitsgefahren bzw. festgestellten Gesetzesverstößen - um die Veröffentlichung von sämtlichen Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, insbesondere in der Gastronomie. Die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Umsetzung eines solchen vergleichenden Beurteilungssystems wurden in Bund-Länder-Gremien intensiv erörtert. Dabei wurden verschiedene Modelle geprüft (Smiley-Modell, Hygiene-Ampel, Kontrollbarometer), allerdings konnten sich die Länder nicht auf ein gemeinsames, obligatorisches und zugleich tragfähiges Konzept einigen, das eine bundesweite Rechtsgrundlage erfordert.

 

Daher ist seitens der Bundesregierung aktuell auch nicht beabsichtigt, die Forderung des Bundesrates (BR Drs. 151/i3) nach einer gesetzlichen Gesamtkonzeption zur Transparenz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung aufzugreifen. Eine solche Gesamtkonzeption würde umfangreiche und langwierige Diskussionen erforderlich machen, die dem kurzfristigen Handlungsbedarf im Hinblick auf § 40 Absatz 1a LFGB nicht gerecht würden.

 

Bundesländer, die in ihrem Zuständigkeitsbereich eine obligatorische Transparentmachung von Kontrollergebnissen einführen wollen, können dies durch die Schaffung einer entsprechenden landesgesetzlichen Grundlage tun. Bundesrechtliche Regelungen stehen dem nicht entgegen.“

 

Wir bitten, dies in Erledigung der Drucksache Nr. 0789/XIX-01 als Zwischenbericht zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer        Martin Lambert

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

Stammbaum:
0789/XIX   Lebensmittelsicherheit in Reinickendorf   SPD-Fraktion   Große Anfrage
0789/XIX-01   Zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des Smiley-Systems   B90/Grüne/CDU   Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
0789/XIX-01-01   Zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des Smiley-Systems   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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