Drucksache - 0675/XIX  

 
 
Betreff: Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Frank Marten
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.03.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.09.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.02.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 27.02.2014
Beschluss vom 14.03.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme als Zwischenbericht vom 04.07.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.01.2015

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                        20.01.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                               Drucksache Nr. 0675

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Busspur Kurt-Schumacher-Damm zeitlich ausweiten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.03.2014  Drucksache Nr. 0675/XIX - :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die zeitliche Beschränkung der Busspur auf dem nördlichen Kurt-Schumacher-Damm (Fahrtrichtung Stadtring (A100), Flughafen Tegel und Innenstadt) auf die Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr erweitert wird.“       

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Bezugnehmend auf den Zwischenbericht vom 01.07.2014 teilt das Bezirksamt mit, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Folgendes mitgeteilt hat:

 

„Die unzureichende Behinderungsanalyse wurde seitens der BVG überarbeitet und für den gesamten Monat Juli 2014 eingereicht. Allerdings konnte dem BVV-Antrag nicht in Gänze gefolgt werden.

Die zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrtstreifens (BSF) Kurt-Schumacher-Damm in Fahrtrichtung Stadtring A 100 sollte täglich für die Zeit von 6 bis 18 Uhr erfolgen. Für eine derartige Ausweitung konnte wiederum keine Notwendigkeit gesehen werden.

Derzeit ist für den BSF Kurt-Schumacher-Damm Richtung Stadtring eine Geltungszeit von ,,Mo-Fr 6 bis 9 Uhr und 14 bis 18 Uhr" gegeben. Eine Ausdehnung der Geltungszeit auf ,,Mo-Fr 6 bis 18 Uhr" konnte nachvollzogen werden und wurde durch Anordnung entsprochen. Gleichzeitig wurde der gegenüberliegende Bussonderfahrstreifen von Charles-Corcelle-Ring bis zur gegenüberliegenden Ausfahrt 105 ebenfalls angepasst, sodass in beide Fahrtrichtungen dieselbe Geltungszeit von Mo-Fr 6 bis 18 Uhr gegeben ist und die Akzeptanz dadurch bei den Fahrzeugführern höher wiegt.

 

Für eine Ausdehnung der Geltungszeit auch auf den Sonnabend und Sonntag wurde der Bedarf nicht gesehen. Eine weiterführende Begründung über die Behinderungsanalyse hinaus bzw. den bereits vorgebrachten Gründen erfolgte seitens der BVG nicht. Auch seitens der Schutzpolizei wurde dieser Bedarf nicht erkannt.

Da der Bereich des Kurt-Schumacher-Damms zudem mit Haltverboten versehen ist, sodass kein ruhender Verkehr stattfinden kann, besteht auch nicht die Gefahr, dass der BSF außerhalb der Geltungszeiten zugeparkt wird. Ein Befahren des rechten Fahrstreifens ist somit zu jeder Tageszeit möglich. Außerhalb der Geltungszeit fährt dann jedoch der übrige lndividualverkehr mit. Dieser ist an den Wochenenden objektiv aufgrund des nicht stattfindenden Berufsverkehrs deutlich geringer.

Die angeordnete Ausdehnung der Befristung des Bussonderfahrstreifens kann seitens der Verkehrsteilnehmer auch in diesem Umfang nachvollzogen werden, so dass eine hohe Akzeptanz zu erwarten ist.“

 

Das Bezirksamt wird schnellstmöglich die Anordnung umsetzen. Allerdings ist zu beachten, dass die besonderen Schilder mit den entsprechenden Zusätzen gesondert bestellt und speziell angefertigt werden müssen.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0675/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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