Drucksache - 0469/XIX  

 
 
Betreff: Lärm-/Sichtschutzwand A 111 zwischen Waidmannsluster Damm und Beyschlagtunnel schöner gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/B90/GrüneBezirksamt
Verfasser:Stephan Schmidt
Marcel Gewies
Torsten Hauschild
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.06.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
12.03.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 30.05.2013
Beschluss vom 13.06.2013
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.02.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              25.02.2014

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

 

An die                                                                                                                 Drucksache Nr. 0469

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Lärm-/Sichtschutzwand A 111 zwischen Waidmannsluster Damm und Beyschlagtunnel schöner gestalten

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 - Drucksache Nr. 0469/XIX - :

 

"Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Lärm-/Sichtschutzwand an der A 111 zwischen Waidmannsluster Damm und Beyschlagtunnel von Schmierereien zu beseitigen und schöner zu gestalten."

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt mit, dass sich die Lärmschutzwand im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, befindet und  gemäß Artikel 90 GG in Verbindung mit dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) von der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterhalten wird. Der Bereich ist sich durchaus bewusst, dass es immer wieder ,,Schmierereien" an den Lärmschutzwänden gibt und hat auch das Anliegen, diese zeitnah entfernen zu lassen. "Bei der hier in Rede stehenden Lärmschutzwand aus Holz ist das Entfernen von Graffitis allerdings sehr zeitaufwändig und kostenintensiv. Die betroffenen Hölzer sind nur durch Abschleifen zu reinigen und müssten anschließend wieder mit einer Holzschutzimprägnierung versehen werden." Die Abteilung wird deshalb prüfen lassen, ob dem Anliegen des Bezirksamtes auch mit anderen Maßnahmen nachgekommen werden kann.

 

Dafür bat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt allerdings um Präzisierung der Standtorte, da nach letzten Beobachtungs- und

 

 

 

Besichtigungsprotokollen keine übermäßigen Schmierereien auf der zur Autobahn liegenden Seite der Lärmschutzwand festzustellen waren.

Das Bezirksamt hat der Abteilung Tiefbau die genauen Standorte benannt.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0469/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                     Martin Lambert                           

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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