Drucksache - 0430/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 16.04.2013 Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
V 1. An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr._________ von Berlin-Reinickendorf XIX. WP
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand des Antrages :
Nachwahl eines ehrenamtlichen Mitgliedes in eine Sozialkommission
2. Beschlussentwurf : Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die in der Anlage genannte Person wird für die Zeit vom 01. Juni 2013 bis 31. Mai 2015 zum Mitglied des Ehrenamtlichen Dienstes gewählt.
3. Begründung: Das Bezirksamt schlägt der Bezirksverordnetenversammlung die in der Anlage genannte Person zur Wahl vor. Der Vorgeschlagene hat sich zur Mitarbeit im Ehrenamtlichen Dienst des sozialen Bereichs bereiterklärt.
4. Rechtsgrundlage : - § 16 Absatz 1 Buchstabe c BezVG - Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 19.09.2006 , Amtsblatt für Berlin Nr. 50 v. 13.10.2006, Seite 3710
Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten eine Aufwandsentschädigung nach den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VVEaD) vom 19.09.2006. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kapitel 3310 Titel 412 01 zur Verfügung.
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
2. BzBm EU
Vorschlag zur Wahl eines ehrenamtlichen Mitgliedes in eine Sozialkommission ab 01. Juni 2013
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