Drucksache - 0429/XIX
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 09. April 2013 Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr.____ Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen:
I. Die Dienstkräfte des Bezirksamtes sind über die am 01.04.2013 in Kraft tretenden Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV BuG) vom 21.01.2013, das dazu von SenInnSport erlassene Merkblatt sowie die folgenden zusätzlichen Festlegungen des Bezirksamtes per Rundschreiben und Aufnahme in die Wiederholungsumläufe (mindestens einmal jährlich) zu informieren. II. "Zuständige Stelle" für das Bezirksamt Reinickendorf ist gemäß Ziffer 7 (1) AV BuG der Direktor beim Bezirksamt. III. Abweichend hiervon wird den jeweiligen Abteilungsleitungen übertragen, nach Ziffer 8 (4) der AV BuG über die Verwendung von Frei- oder Eintrittskarten zur dienstlichen Verwendung zu entscheiden sowie Regelungen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu treffen, wie mit angenommenen Vorteilen verfahren wird. IV. Für die in Ziffer 9 (2) AV BuG genannten Sachverhalte wird, sofern es sich nicht um Bargeld handelt, eine allgemeine Zustimmung zur Annahme ausgesprochen. Die allgemeine Zustimmung kann im Einzelfall durch die zuständige Stelle widerrufen werden. Für alle anderen Fälle ist die Annahme von der Zustimmung der zuständigen Stelle abhängig. Die Annahme von Aufmerksamkeiten in Form von Bargeld ist verboten. V. Unabhängig von der Zustimmung oder der Genehmigung ist die Annahme von Vorteilen unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle auf dem Dienstweg anzuzeigen. Hiervon ausgenommen sind nur die in Ziffer 9 (2) Buchstabe a, c, d, f genannten Sachverhalte. Die Annahme solcher Vorteile ist schriftlich der Abteilungsleitung anzuzeigen. VI. Für die Mitglieder des Bezirksamtes gelten die Bestimmungen - vorbehaltlich der Zustimmung des Regierenden Bürgermeisters bzw. der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - analog. Die Befugnisse nach Beschlusspunkt II. nimmt für die Bezirksstadträte/in der Bezirksbürgermeister wahr.
Begründung
Mit Rundschreiben I Nr. 5/2013 der SenInnSport sowie der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 01.02.2013 werden neue Ausführungsvorschriften zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen mit Wirkung ab dem 01.04.2013 in Kraft gesetzt. Diese beinhalten den Bedarf, weitere Regelungen für das Bezirksamt Reinickendorf zu treffen. Die bezirksinternen Regelungen folgen dabei dem Grundsatz, dass die Annahme von Geschenken grundsätzlich vom Bezirksamt zentral geregelt wird, während über die Verwendung nach Annahme die Abteilungsleitungen entscheiden. Zu Einzelheiten wird auf die in Anlage 1 beigefügten Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV BuG) vom 21.01.2013 sowie das als Anlage 2 beigefügte von SenInnSport erlassene Merkblatt verwiesen.
Rechtsgrundlage
Rundschreiben I Nr. 5/2013 der SenInnSport vom 05.02.2013 sowie Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen ( AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 21.01.2013
Anlagen: a) Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Beloh- nungen und Geschenke - AV BuG) vom 21.01.2013 b) Merkblatt SenInnSport (Stand: Februar 2013) über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Dienstkräfte des Landes Berlin
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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