Drucksache - 0152/XIX  

 
 
Betreff: Grünrockweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
Verfasser:Anke Petters
Jens Augner
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
18.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Verkehrsausschuss Beratung
24.05.2012 
5. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
13.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.01.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 29.03.2012
2. Version vom 25.05.2012
3. Version vom 14.06.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.12.2012

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                                  11.12.2012

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die                                                                                                                    Drucksache Nr. 0152

Bezirksverordnetenversammlung                                                                         XIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Grünrockweg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.06.2012 - Drucksache Nr. 0152/XIX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, den bereits für den Lieferverkehr wie für Taxis freigegebenen Grünrockweg auch für den Fahrradverkehr freizugeben.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Dauerhafte Verkehrsmaßnahmen orientieren sich an der Widmung der betreffenden Verkehrsfläche.

 

Der Grünrockweg ist mit Bekanntgabe vom 18.05.1988 auf Dauer für den Fahrzeugverkehr – mit Ausnahme des Lieferverkehrs und Taxis – eingezogen worden.

 

Eine verkehrsbehördliche Anordnung der eingangs beschriebenen Art konnte erst nach Vornahme einer widmungsrechtlichen Änderung erfolgen, d.h. die Straße musste wieder für den Fahrradverkehr gewidmet werden.

Hierfür wurde eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt durch den Fachbereich Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt veranlasst. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wurde  die Anordnung für die Beschilderung gefertigt. Da es sich allerdings nicht um eine „Standardbeschilderung“ handelt, mussten die entsprechenden Schilder bestellt werden.          

 

Nach Bereitstellung der Schilder wird die Anordnung vollzogen.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0152/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer                                                                                       Martin Lambert

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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