Drucksache - 1384/XVIII  

 
 
Betreff: Aufwand für die Beseitigung von Vandalismus und Graffitischmierereien im öffentlichen Nahverkehr in Reinickendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Lorenz Weser
 
Drucksache-Art:EmpfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.02.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beratung
01.03.2011 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung vertagt   
05.04.2011 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss f. Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten Beratung
16.05.2011 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.06.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
17.08.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 27.01.2011
2. Version vom 09.06.2011
2. Version vom 09.06.2011
4. Version vom 18.08.2011

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH, der Wall AG, der Berliner Stadtreinigung (BSR) und weiteren zuständigen Stellen zu ermitteln, wie hoch die personellen und finanziellen Aufwendungen für die Beseitigung von Vandalismusschäden, Graffitischmierereien und die daraus resultierenden Instandsetzungsarbeiten auf U- und S-Bahnhöfen und bei Wartehäusern von Bushaltestellen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 im Bezirk Reinickendorf waren und diese in geeigneter Weise nach Standort und Höhe des Aufwandes darzustellen.

 

 

 

Berlin, den 17.08.2011

 
 

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