Drucksache - 1357/XVIII
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
§ 24 a Dringlichkeitsanträge
(1) Anträge und Beschlussempfehlungen, die nicht fristgemäß eingereicht wurden, können in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn ihre Dringlichkeit dargetan wurde und die BVV mit der Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten der Dringlichkeit zugestimmt hat. Die Dringlichkeitsanträge werden nach dem zeitlichen Eingang im Büro der Bezirksverordnetenversammlung aufgerufen.
§ 39 Verhandlungsbericht, Niederschrift
(1) Über die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung erhält jede/jeder Bezirksverordnete eine Niederschrift, die die behandelten Fragen, die Redner/Rednerinnen, Beschlüsse sowie Art und Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen enthalten muss.
(2) Der/Die Vorsteher/Vorsteherin lässt die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung auf Tonträger aufnehmen. Jedem BVV-Mitglied und dem Bezirksamt ist auf Verlangen eine Kopie eines Tonträgers zu fertigen.
(3) Die Tonträger sind bis zum Ende der folgenden Wahlperiode aufzubewahren.
Berlin, den 08.06.2011 |
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