Drucksache - 0583/XVIII  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE GRAUEN GenerationsparteiBezirksamt - Abt. Finanzen, Liegenschaften u. Personal
   
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen     
Haushaltsausschuss Beratung
30.06.2008 
23.öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
01.09.2008 
24. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.10.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.11.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
29.11.2010 
55. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.10.2014 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 12.06.2008
2. Version vom 03.09.2008
3. Version vom 10.10.2008
4. Version vom 13.10.2010
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.09.2014

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Text siehe Anlage

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin                                                                                    16.09.2014

Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal

 

 

 

    An die                                                                                                                                   Drucksache Nr. 0583

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                          XVIII. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Richtlinien zur Korruptionsprävention umsetzen

 

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.10.2008      - Drucksache Nr. 0583/XVIII - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die vom Berliner Senat empfohlenen Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen und somit folgende Anregungen aufzunehmen:
 

  • Der Bezirk sollte über eine zentrale Prüfgruppe verfügen, in die die einzelnen Innenrevisionen der Abteilungen - zumindest lose - eingebunden sind. Die zentrale Prüfgruppe sowie die einzelnen Revisionen sollten dem Antikorruptionsbeauftragten     unterstellt sein, der seinerseits nur dem Bürgermeister verantwortlich sein sollte.
     
  • Es sollte einen jährlichen Bericht des Bürgermeisters vor der BVV geben, um gerade im Bereich der Korruptionsbekämpfung Prävention, Transparenz und Verantwortung zu unterstreichen. Dieser Bericht sollte auf der Homepage des Bezirks veröffentlich werden.
     
  • Der Bezirk sollte über einen externen Ombudsmann verfügen. Er ist ein Rechtsanwalt außerhalb der Behörde und nimmt anonyme Hinweise auf Korruption und andere

Unregelmäßigkeiten entgegen.“
 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat zur Drucksache mit Vorlage vom 12.10.2010 berichtet und darum gebeten, mit dem Bericht die Drucksache als erledigt zu betrachten. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2010 die Drucksache zur Kenntnis genommen.

 

Zwischenzeitlich hat das Bezirksamt mit Vorlage vom 28.08.2012 (Drs. 0233/XIX) über die Weiterführung der Prüfgruppe „Korruptionsprävention“ berichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2012 die Drucksache zur Kenntnis genommen.

 

Damit ist zum ersten und dritten Beschlusspunkt eine Berichterstattung erfolgt und es      verbleibt ein jährlicher Bericht gemäß Ziffer 9 des Berichtes des Bezirksamtes zur            Drucksache 583/XVIII.

 

Für die Jahre 2010 bis 2013 wird wie folgt berichtet:

 

Betrugsfall in der damaligen Abteilung Wirtschaft und Bauen im Zusammenhang mit Rechnungsanweisungen

Im Jahre 2010 wurde ein Betrugsfall aufgedeckt, bei dem eine Dienstkraft mit hoher         krimineller Energie mehrere Prüfhürden umgangen hat, um Zahlungen des Bezirksamtes auf das eigene Konto umzulenken. Über den Fall wurde in den Gremien ausführlich berichtet und personelle Konsequenzen gezogen.

 

Vergabe einer Liegenschaft an einen Träger im Jahr 2008

Im Jahre 2011 gab es eine interne Prüfung des Vergabevorgangs durch die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention. Die Prüfung wurde angeregt durch einen von dem Vergabeverfahren nach Jahren mittelbar Betroffenen. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß  gegen Vergaberecht zwar nicht feststellbar war, dass aber der Gang des Verfahrens in    Ermangelung einer ordnungsgemäßen Dokumentation im Nachhinein auch nicht mehr richtig nachvollzogen werden konnte. Um zukünftig ggf. notwendig werdende Prüfungen zu        erleichtern, wurden verwaltungsintern aus dem Vorgang die entsprechenden nachhaltigen Konsequenzen gezogen und u.a. die Fachabteilung zur besseren Dokumentation von      Vergabevorgängen angehalten sowie auf eine vertiefte Prüfung der zweckgebundenen    Nutzung überlassener Einrichtungen verpflichtet.

 

Prüfung einer behaupteten Begünstigung eines Bauherren durch eine Dienstkraft

Im Jahre 2012 gab es eine interne Prüfung eines Genehmigungsverfahrens zu einem     Bauvorhaben aus dem Jahr 1993. Hier wurde von einer Dienstkraft der Verdacht geäußert, dass eine andere Dienstkraft seinerzeit den Bauherrn vorsätzlich begünstigt hätte. Die     Prüfung bestätigte den Verdacht nicht.

 

Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Aufträgen an Honorarkräfte und bei anderen Auftragsvergaben

Über die Ombudsfrau des Bezirks ging 2012 ein Hinweis ein, dass es in einem Amtsbereich zu Bevorteilungen kommen würde u.a. bei der Auswahl von Honorarkräften sowie der     Kontrolle von deren Tätigkeit und im Zusammenhang mit weiteren Auftragsvergaben. Die       Prüfung erfolgte in mehreren Stufen zunächst ohne die Fachabteilung und dann später auch mit Einbindung der Fachabteilung. Aus den vorgelegten und geprüften Unterlagen ergaben sich plausible Begründungen für die jeweiligen Entscheidungen. Dennoch wurde die        Dokumentation in dem entsprechenden Amtsbereich weiter verbessert und das Verfahren auch für nachgehende Prüfungen nachvollziehbarer ausgestaltet.

 

Hinweis auf „willkürliche“ Bescheide über Ordnungswidrigkeiten durch eine      Dienstkraft

Über die Ombudsfrau des Bezirksamtes ging 2013 ein anonymer Hinweis ein, nach dem eine Dienstkraft bei Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich verfahren würde und dabei die Firma bevorteilt, bei der ein/e Angehörige/r arbeitet.

Die Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass mehrere Dienstkräfte regelmäßig für diese Art von Prüfungen und auch für die korrespondierenden Örtlichkeiten zuständig sind und      Ordnungswidrigkeiten aufnehmen. Ein Bevorzugen einzelner Firmen bzw. speziell der Firma, bei der der/die Angehörige der Dienstkraft beschäftigt ist, konnte nicht festgestellt werden. Im Gegenteil sind gerade auch von der Dienstkraft Ordnungswidrigkeiten bei der in Rede      stehenden Firma sanktioniert worden und die Dienstkraft zeichnet sich tendenziell eher durch ein überdurchschnittliches Maß an aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten aus.

Um mit den angespannten Situationen bei Ordnungswidrigkeiten angemessen Konflikt­gespräche führen zu können, wurden und werden seitens der Dienststelle auch alle Fort­bildungsmöglichkeiten geprüft, um die Dienstkräfte auf solche Situationen gut vorzubereiten.

 

Hinweis auf unerlaubten Gaststättenbetrieb und Ablehnung des Tätigwerdens der  Behörde

Über die Ombudsfrau des Bezirksamtes ging ebenfalls 2013 ein anonymer Hinweis ein, nach dem es einen unerlaubten Gaststättenbetrieb geben würde unter dem „Deckmantel“ eines Vereins. Die Behörde hätte sich geweigert tätig zu werden, weil der Beschwerdeführer sich dort nicht ausweisen wollte. Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Bezirk weitergegeben, da sich herausstellte, dass es sich nicht um eine Reinickendorfer Zuständigkeit handelt.

 

Hinweis auf Angebotsabsprachen bei Umzugsfirmen im Umfeld von Empfängern von Sozialleistungen

In 2013 ging ein anonymer Hinweis ein, nach dem es auch in Reinickendorf bei Auftrags­vergaben Unregelmäßigkeiten geben könnte. Hintergrund seien Auftragsvergaben im      Zusammenhang mit Umzügen insbesonders älterer Menschen. Die Prüfung ergab, dass in einem Großteil der Fälle die Umzüge gar nicht von der Behörde organisiert werden und   deshalb nur begrenzt geprüft werden können. In den weiteren Fällen ergab die Prüfung, dass sich der geäußerte Verdacht nicht bestätigen ließ. Die in diesem Umfeld tätigen Dienstkräfte wurden für den Sachverhalt sensibilisiert und erneut auf die Einholung von unabhängigen Vergleichsangeboten auch bei kleineren Auftragssummen hingewiesen.

 

 

 

Weitere konkrete Hinweise an die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention ergaben sich nicht im Berichtszeitraum. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass Hinweise auf möglicherweise nicht korrektes Verhalten von Dienstkräften auf verschiedenen Wegen und an verschiedene     Adressaten im Bezirksamt erfolgt. So gehen einfache Beschwerden über das Verhalten von Dienstkräften oder Dienstaufsichtsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern genauso ein wie Hinweise, die sich innerhalb der Verwaltung bei der vertieften Auseinandersetzung mit Organisation, Abläufen oder Verhalten mittelbar oder unmittelbar ergeben. Die daraus     folgenden Prüfungen sind zahlenmäßig deutlich höher als die vorstehend berichteten Sachverhalte und nicht nur reaktiv. Allerdings bestehen dazu keine statistischen Auswertungen, da sie zu unterschiedlich in der Zuständigkeit und den Beteiligten sind. In allen Fällen wird solchen Hinweisen aber „von Amts wegen“ nachgegangen und führt bei Bestätigung auch zu den jeweiligen rechtlichen, personellen oder organisatorischen Konsequenzen.

In Einzelfällen ergeben und ergaben sich hieraus auch strafrechtliche Ermittlungen und / oder disziplinarische / arbeitsrechtliche Konsequenzen.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt auch außerhalb der Zuständigkeit der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention präventiv tätig ist. Genannt sei hier die laufende Prüfung von Organisationsabläufen genauso wie die ständige Optimierung von Entscheidungswegen und deren Dokumentation bei Vergabeverfahren. Letzteres war      seinerzeit bspw. auch Auslöser zur Einrichtung einer zentralen Submissionsstelle, die die Auftragsvergabe von den bauenden Bereichen getrennt sicherstellt.

Anlassunabhängig werden in den unterschiedlichsten Fachbereichen (z.B. in den Aufgabenbereichen Jugend und Familie oder Soziales) Revisionen im Rahmen der vorhandenen   personellen Situationen durchgeführt. Diese Revisionen , auch unterlegt mit entsprechenden internen Dienstanweisungen, erfüllen die Aufgaben, gegebenenfalls vorhandene              Unregelmäßigkeiten im Organisationsbetrieb festzustellen und zur Abhilfe konstruktive     Veränderungen zur recht- und ordnungsmäßigen Gestaltung des Organisationsbetriebes auf den Weg zu bringen.

Allgemein auch in anderen Verwaltungen verbindlicher geregelt sind Prüfungen im           Zusammenhang mit Zahlstellen, Kassen und Selbstbewirtschaftungsmitteln. Hier prüfen die Revisoren/innen des Haushaltsbereiches regelmäßig die Geldbestände, Buchführung und die Abläufe.

Seit April 2013 ist überdies eine neue Verwaltungsvorschrift zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen in Kraft, die versehen mit den zusätzlichen Reinickendorfer Regelungen seitdem angewandt wird. Der Leiter der Arbeitsgruppe Korruptions­prävention hat in Personalunion auch diesbezüglich eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zu solchen Sachverhalten.

Ein Gefährdungsatlas wurde Ende 2008 erarbeitet und in Amtsleitungsrunden mit den     Führungskräften des Bezirks diskutiert. Es wurden die gefährdeten Bereiche identifiziert und  priorisiert. Durch die Diskussionen in den Leitungsrunden wurde und wird die angestrebte Sensibilisierung erreicht.

 

Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention ist vernetzt mit der landesweiten Arbeitsgruppe unter Leitung des zuständigen Oberstaatsanwaltes.

Ebenso ist der Erfahrungsaustausch auch über den Bezirk hinweg organisiert. So werden insbesondere in den Amtsleitungsrunden Finanzen der Berliner Bezirke bekanntgewordene Schwachstellen im System thematisiert, die Erfahrungen dazu ausgetauscht und bei Bedarf Prüfungen im eigenen Bezirk eingeleitet. Gleiches gilt bei fachspezifischen Themen anderer überbezirklicher Amtsleitungsrunden.

 

Ich bitte die Drucksache Nr. 0583/XVIII damit – bis auf vorzunehmende Folgeberichte über durchgeführte Prüfungen der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention - als erledigt zu          betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer                                                                                                                

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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