Drucksache - 1115/XXI-01  

 
 
Betreff: Ausbau Jungen- und Männerarbeit
Status:öffentlichBezüglich:
1115/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend und Familie 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend und Familie 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
15.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf      

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.06.2023 –Drucksache Nr. -1115/XXI-:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass finanzielle Mittel für den Ausbau von zielgruppenspezifischer Männer- und Jungenarbeit mit dem Schwerpunkt ausdifferenzierter Männlichkeitsmodelle sowie Gewaltprävention in Reinickendorf bereitgestellt werden. Die Finanzierung soll aus den bereitgestellten Mitteln „Konkrete Maßnahmen zur Prävention von Jugendgewalt für die Jahre 2023-2024“ erfolgen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Der zuständige Staatssekretär teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„Jungenarbeit hat sich zu einem anerkannten Arbeitsansatz und Qualitätsmerkmal in der Jugendhilfe entwickelt. Man versteht darunter geschlechtsbewusste Ansätze in der pädagogischen und sozialen Arbeit mit Jungen und jungen Männern. Jungenarbeit ist ein Beitrag zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und erfährt ihre gesetzliche Grundlegung im § 9 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII): „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.“

Im Kontext von Jungenarbeit nach § 11 SGB hat sich zunächst als Reaktion auf eine eher auf männliche Jugendliche ausgerichtete Jugendarbeit das Arbeitsfeld „Mädchenarbeit“ entwickelt. Als eine Reaktion auf eine sich etablierende Mädchenarbeit sind zunehmend auch spezifische Angebote für Jungen sowie queere junge Menschen entstanden, um die Gleichberechtigung aller Geschlechter zu fördern.

 

Im Rahmen der Maßnahmen zur Prävention von Jugendgewalt des Jugendgewaltgipfels wird die Arbeit mit Jungen und jungen Männern im Hinblick auf Gewaltprävention im Rahmen von Jungenarbeit nach § 11 SGB VIII gezielt gestärkt. Dafür wurden die gesamtstädtischen Mittel zur Umsetzung des Jugendfördergesetzes, die in auftragsweiser Bewirtschaftung an die Bezirke ausgereicht werden, erhöht. Seit Oktober 2023 wurden von den Bezirken 27 Projekte mit dem Schwerpunkt der Flexibilisierung von Öffnungszeiten und Erreichung der Zielgruppe älterer Jugendlicher und junger Erwachsener (u.a. spezifisch junger Männer) im Alter von 15 bis 26 Jahren zur Prävention von Jugendgewalt (Fördersäule 3 im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme 20 des Jugendgewaltgipfels) umgesetzt. Dafür wurden Mittel in Höhe von insgesamt 937.500 Euro verausgabt. Im Haushaltsjahr 2024 stehen den Bezirken für diesen Schwerpunkt erneut insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Des Weiteren können die Bezirke spezifische Angebote für Jungen und junge Männer im Rahmen ihrer bezirklichen Budgets für Jugendarbeit und der zusätzlichen Mittel des Gipfels gegen Jugendgewalt für Jugendsozialarbeit nach § 13.1 SGB VIII (5 Mio. Euro über Basiskorrektur) fördern.

 

Neben der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Jungen und Väter bestehen im Kontext der Arbeit mit Männern, insbesondere zur Gewaltprävention, weitere Zuständigkeiten. Die s.g. „Täterarbeit“ ist der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zugeordnet. Die Zuständigkeit für die Schwerpunkte „Männer als Opfer von häuslicher Gewalt“ und die „Gewaltprävention mit gewaltbereiten (aber noch nicht verurteilten) Männern“ befindet sich derzeit in einem Klärungsprozess, der federführend durch die Landeskommission gegen Gewalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorbereitet wird.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1115/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                          Alexander Ewers

Bezirksbürgermeisterin                                                                                  Bezirksstadtrat

Anlage/n:

 

Stammbaum:
1115/XXI   Ausbau Jungen- und Männerarbeit   BVV-Büro   Empfehlung
1115/XXI-01   Ausbau Jungen- und Männerarbeit   Bezirksamt - Abt. Jugend und Familie   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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