Drucksache - 1783/XXI
Sachverhalt:
Das Bezirksamt errichtet am Flughafensee einen Zaun, der drei Badestellen einschließlich des FKK-Strandes schließt. Es begründet dies in der Pressemitteilung vom 27. März 2024 damit, dass der Lageplan eines Gutachters ergeben habe, dass für diese Bereiche keine Standsicherheit gegeben sei. Der Lageplan des Gutachters CDM Smith ist auf Seite 22 des Entwicklungskonzepts Flughafensee und Schwarzer Graben abgebildet. Danach sind die Badestellen an der Nordseite des Flughafensees nicht gefährdet. Auch nicht der FKK-Strand.
Frage an das Bezirksamt:
Warum wird seit 2021 vom Bezirk gegenüber der Presse behauptet, die Badestellen am Nordufer und der FKK-Strand seien ein Teil der Gefahrenzone, obwohl dies laut Entwicklungskonzept Flughafensee und Schwarzer Graben Seite 22, Bild 33 und 34 sowie der Badegewässerkarte des LaGeSo nicht stimmt? |
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