Drucksache - 0780/XXI
Sachverhalt:
Durch die abbiegende Hauptverkehrs-/Vorfahrtstraße Bernsdorffstraße/Buddestraße ist die Querung der Buddestraße im Verlauf des nördlichen Gehwegs der Bernstorffstraße durch verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge häufig verhindert. Auf der Buddestraße Fahrtrichtung Nord besteht derlei Wartepflicht für Kraftfahrzeuge nicht. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen ist es vor allem in den Hauptverkehrszeiten schwierig, die Buddestraße an besagter Stelle zu überqueren. Außerdem gibt es keine adäquate Lichtsignalanlage (Ampel) in der Nähe. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Buddestraße im Verlauf des nördlichen Gehwegs der Bernstorffstraße eine Querungshilfe geschaffen wird. Anlagen:
Querungshilfe Buddestraße mit Zeichnung |
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