Drucksache - 0770/XXI  

 
 
Betreff: Straße Alt-Tegel umgestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Keskin, Günes / Westerkamp, Hinrich / SPD-Fraktion - Käber, Marco / FDP-Fraktion - Jahn, David 
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Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
12.10.2022    12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf (Sitzung abgesagt!!)      
09.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Gleichstellung Mitberatung
21.12.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Stadtentwicklung Federführung
19.01.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt     
11.07.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Nachdem nun die Fußgängerzone Gorkistraße im Jahr 2022 durch vollständige Inbetriebnahme des Tegel-Centers/Tegel-Quartiers wieder genutzt werden kann, und voraussichtlich im Jahr 2025 die U-Bahnsanierung abgeschlossen sein wird, sollte bis dahin auch eine Planung für eine Umgestaltung vorliegen, um dann nach 2025 mit der Umsetzung beginnen zu können.

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Beschlussvorschlag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Straße Alt-Tegel bis zur Greenwich-Promenade nach Fertigstellung der U-Bahnsanierung und Beräumung der Baustelleneinrichtungsfläche mit einem vorgeschalteten Gestaltungswettbewerb neu zu gestalten und hierbei auch heutige Anforderungen an die Barrierefreiheit, zum Beispiel taktile Bodenelemente, rollstuhlfahrergeeignete Weggestaltung, zu berücksichtigen. Durch geeignete Maßnahmen soll erreicht werden, dass die Straße attraktiver, ruhiger und damit auch lebenswerter wird. Dazu können auch geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen gehören, Liefer- und Anwohnerverkehr muss gewährleistet bleiben. Die Verwendung von Mitteln der Hauptverwaltung, zum Beispiel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz, soll hierbei geprüft werden.

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