Drucksache - 0073/XXI-01
Begründung:
Gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Landeskrankenhausgesetz (LKG) wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus eine Patientenfürsprecherin bzw. einen Patientenfürsprecher. Das Bezirksamt hat gemäß § 30 LKG das Ehrenamt deshalb öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte durch Veröffentlichung im Internet und durch Pressemitteilung am 17.06.2022. Die Pressemitteilung ist in einer bezirklichen Zeitung mit größerer Auflage sowie im Internet veröffentlicht worden.
Es sind insgesamt sieben Bewerbungen eingegangen. Den Krankenhäusern ist gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 LKG Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Die Bewerbungen und die Stellungnahme wurden der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung, Frau Kerstin Köppen, übermittelt, so dass nunmehr die Bezirksverordnetenversammlung die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher wählen kann. Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Für die XXI. Legislaturperiode werden folgende Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Kliniken im Bezirk Reinickendorf gewählt:
Vivantes Humboldt-Klinikum (Somatischer Bereich):
Vitanas Klinik für Geriatrie Märkisches Viertel:
Rechtsgrundlage:
§ 16 Abs. 1e BezVG i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 LKG
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 4 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen.
Uwe Brockhausen Alexander Ewers Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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