Auszug - Arbeitsmöglichkeiten nach § 11 SGB XII
Frau Hiller-Ewers begründet die
Aufnahme des Besprechungspunktes in die Tagesordnung und fragt nach, ob § 11
SGB XII die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten vorsieht. Des Weiteren geht sie
auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Senats (KA-Nr. 15/12663) ein und
stellt weitere Nachfragen hierzu. Daraufhin zitiert Frau Schütz aus dem
§ 11 des SGB XII und geht auf den stark begrenzten Personenkreis der
Arbeitsfähigen ein. Sie teilt mit, dass die Aufwandsentschädigung aus dem Titel
der Sozialhilfe gezahlt wird. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder beantwortet Frau Schütz detailliert. |
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