Auszug - Lehrmittel für Kinder von Grundsicherungsempfängern  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.09.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Herranen fragt nach, wer die Kosten für Arbeitsbücher und ergänzende Druckschriften für Kinder von Grundsicherungsempfängern übernimmt

Frau Herranen fragt nach, wer die Kosten für Arbeitsbücher und ergänzende Druckschriften für Kinder von Grundsicherungsempfängern übernimmt.

 

Frau Schütz geht daraufhin auf die beiden Möglichkeiten zur Befreiung von der Zuzahlungen bei Lernmitteln ein:

 

1.                  Das Bezirksamt stellt eine Bescheinigung aus, dass keine Zuzahlungen geleistet werden müssen.

2.                  Der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II wird beim Schulamt vorgelegt. Die Schule stellt die Lernmittel dann kostenlos zur Verfügung.

 

Die Art der Befreiung richtet sich danach, nach welchem Teil des Sozialgesetzbuches die Eltern Leistungen beziehen.

 

Weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Schütz ausführlich beantwortet.


 

 
 

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