Auszug - Lehrmittel für Kinder von Grundsicherungsempfängern
Frau Herranen fragt nach, wer die
Kosten für Arbeitsbücher und ergänzende Druckschriften für Kinder von
Grundsicherungsempfängern übernimmt. Frau Schütz geht daraufhin auf die
beiden Möglichkeiten zur Befreiung von der Zuzahlungen bei Lernmitteln ein: 1.
Das Bezirksamt stellt eine Bescheinigung aus, dass keine
Zuzahlungen geleistet werden müssen. 2.
Der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II wird
beim Schulamt vorgelegt. Die Schule stellt die Lernmittel dann kostenlos zur
Verfügung. Die Art der Befreiung richtet sich
danach, nach welchem Teil des Sozialgesetzbuches die Eltern Leistungen
beziehen. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden von Frau Schütz ausführlich beantwortet. |
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