Auszug - Befreiung von der WBS-Pflicht in Tegel-Süd  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Verwaltungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1021/XVII Befreiung von der WBS-Pflicht in Tegel-Süd

Keine weitere Bearbeitung, da Ablauf der XVII. Wahlperiode!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Andreas Höhne
Gerald Wagner
Uwe Brockhausen
 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Balzer geht detailliert auf die Intention des Ersuchens ein und weist auf die Zuständigkeit bei Freistellungen von der WBS-Pflicht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hin

Herr BzStR Balzer geht detailliert auf die Intention des Ersuchens ein und weist auf die Zuständigkeit bei Freistellungen von der WBS-Pflicht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hin. Drei Hauptgebiete in Reinickendorf wurden bisher von einer WBS-Pflicht freigestellt: Rollbergesiedlung, Auguste-Viktoria-Allee und Teile des Märkischen Viertels. In seinen weitergehenden Ausführung legt Herr BzStR Balzer die Situation bei Nichtvermietungen in Tegel-Süd und beispielsweise in Schönholz dar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat eine WBS-Freistellung bereits in der Vergangenheit auch in Tegel-Süd abgelehnt.

 

Herr Pickert ergänzt die Aussagen von Herrn BzStR Balzer im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Bewilligung von Freistellungen in Großsiedlungen und nennt folgende Kriterien:

 

·       jährliche Fluktuation

·       Fluktuation seit 1997 (jährlich)

·       Ausländeranteil

·       Kaufkraft der Einwohner.

 

In dem Zeitraum 2000 bis 2005 ist dem Bezirksamt keine dramatische Veränderung der Situation in Tegel-Süd bekannt geworden. Aus diesem Grunde sieht das Bezirksamt keine Erfolgsmöglichkeit für einen derartigen Antrag bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Des Weiteren sind dem Bezirksamt keine Vermietungsschwierigkeiten der GeWoBag bekannt.

 

Für das Bezirksamt macht Herr BzStR Balzer aufgrund der fehlenden Erkenntnisse und der Tatsache, dass dem Bezirksamt keine Auffälligkeiten bekannt sind deutlich, dass der Antrag inhaltlich wenig erfolgversprechend ist.

 

In der weitergehenden Diskussion verdeutlicht Herr Adrian, dass es sich um ein Prüfersuchen handelt und das Bezirksamt eine von mehreren Möglichkeiten ausloten sollte.

 

Herr BzStR Balzer geht davon aus, dass sich in den kommenden Jahren Hunderte von Arbeitslosengeld II Beziehern neuen angemessenen Wohnraum suchen müssen. Für einen bestimmten Personenkreis sollte dann auch eine WBS-Pflicht weiterhin vorbehalten bleiben.

 

Auf der Grundlage des heutigen Diskussionsstandes beantragt Herr Brennecke die Drucksache noch einmal zurückzustellen.

Herr Adrian ergänzt dahingehend, dass die Fraktion noch Beratungsbedarf hat und ein Gespräch mit allen Beteiligten führen möchte. Eine erneute Sachdiskussion hier im Ausschuss dann aufgrund der ausführlichen Darstellungen des Bezirksamtes jedoch nicht mehr erfolgen sollte.

 

Herr Weichert signalisiert für die CDU die Ablehnung der Drucksache, falls diese nicht zurückgezogen wird.

 

Einwände werden nicht erhoben, somit wird die Drucksache vorerst vertagt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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