Auszug - Befreiung von der WBS-Pflicht in Tegel-Süd
Herr BzStR
Balzer geht detailliert auf die Intention des Ersuchens ein und weist auf die
Zuständigkeit bei Freistellungen von der WBS-Pflicht durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung hin. Drei Hauptgebiete in Reinickendorf wurden bisher von
einer WBS-Pflicht freigestellt: Rollbergesiedlung, Auguste-Viktoria-Allee und
Teile des Märkischen Viertels. In seinen weitergehenden Ausführung legt Herr
BzStR Balzer die Situation bei Nichtvermietungen in Tegel-Süd und
beispielsweise in Schönholz dar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat
eine WBS-Freistellung bereits in der Vergangenheit auch in Tegel-Süd abgelehnt. Herr
Pickert ergänzt die Aussagen von Herrn BzStR Balzer im Hinblick auf die
Voraussetzungen für die Bewilligung von Freistellungen in Großsiedlungen und
nennt folgende Kriterien: ·
jährliche
Fluktuation ·
Fluktuation
seit 1997 (jährlich) ·
Ausländeranteil ·
Kaufkraft
der Einwohner. In dem
Zeitraum 2000 bis 2005 ist dem Bezirksamt keine dramatische Veränderung der
Situation in Tegel-Süd bekannt geworden. Aus diesem Grunde sieht das Bezirksamt
keine Erfolgsmöglichkeit für einen derartigen Antrag bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung. Des Weiteren sind dem Bezirksamt keine
Vermietungsschwierigkeiten der GeWoBag bekannt. Für das
Bezirksamt macht Herr BzStR Balzer aufgrund der fehlenden Erkenntnisse und der
Tatsache, dass dem Bezirksamt keine Auffälligkeiten bekannt sind deutlich, dass
der Antrag inhaltlich wenig erfolgversprechend ist. In der
weitergehenden Diskussion verdeutlicht Herr Adrian, dass es sich um ein
Prüfersuchen handelt und das Bezirksamt eine von mehreren Möglichkeiten
ausloten sollte. Herr BzStR
Balzer geht davon aus, dass sich in den kommenden Jahren Hunderte von
Arbeitslosengeld II Beziehern neuen angemessenen Wohnraum suchen müssen. Für
einen bestimmten Personenkreis sollte dann auch eine WBS-Pflicht weiterhin
vorbehalten bleiben. Auf der Grundlage
des heutigen Diskussionsstandes beantragt Herr Brennecke die Drucksache noch
einmal zurückzustellen. Herr Adrian
ergänzt dahingehend, dass die Fraktion noch Beratungsbedarf hat und ein
Gespräch mit allen Beteiligten führen möchte. Eine erneute Sachdiskussion hier
im Ausschuss dann aufgrund der ausführlichen Darstellungen des Bezirksamtes
jedoch nicht mehr erfolgen sollte. Herr
Weichert signalisiert für die CDU die Ablehnung der Drucksache, falls diese
nicht zurückgezogen wird. Einwände
werden nicht erhoben, somit wird die Drucksache vorerst vertagt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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