Auszug - Bebauungsplan XX-210 durchsetzen !
Herr H.-J. Schmidt verliest aufgrund
des sachlichen Zusammenhanges den Sachverhalt der Drucksache Nr. 0978/XVII
“Prüfung der planungsrechtlichen Ausweisung von Kleingartenanlagen”
und erklärt, dass hierzu noch keine Antwort des Bezirksamtes erfolgt sei.
Anschließend verliest er den Text der Drucksache Nr. 1035/XVII
“Bebauungsplan XX-210 durchsetzen!” und eröffnet die Diskussion. Herr Massalsky berichtet den
Ausschussmitgliedern über eine von ihm durchgeführte Begehung der Kolonie
Waldessaum im Jahr 2002. Er führt aus, dass die Entwicklung der Kolonie seiner
Ansicht nach nicht dem Kleingartengesetz entspricht und geht dabei auf ein
Urteil des Bundesgerichtshofes zum Kleingartenrecht ein. Des Weiteren
informiert Herr Massalsky die Ausschussmitglieder über Verstöße gegen die
Bauordnung, von denen er Kenntnis habe und fordert das Bezirksamt auf, den
vorgegebenen Bebauungsplan umzusetzen. Herr H.-J. Schmidt verweist auf das
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.03.2004 (AZ: III ZR 246/03) und geht auf
die Bedeutung dieses Urteils ein. Herr Pohl geht auf die Ausführungen
von Herrn Massalsky ein und regt an, dass der rechtliche Status der Kolonie
Waldessaum durch das Bezirksamt überprüft werden sollte. Des Weiteren berichtet
er über ein anhängiges Verfahren hinsichtlich der Umsetzung eines
Bebauungsplanes aus dem Bezirk Pankow. Anschließend bringt Herr Pohl für
seine Fraktion folgenden Änderungsantrag ein: Bundeskleingartengesetz anwenden Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf
seinen Vertragspartner, den Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e.
V., dahingehend einzuwirken, dass in den Kleingartenanlagen, in denen die
kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund steht, die Richtlinien des
Bundeskleingartengesetzes eingehalten werden. In Anlagen, in denen die
kleingärtnerische Nutzung nicht mehr vorherrschend ist, weil sie aufgrund ihrer
Baulichkeiten den Eindruck von Wohnsiedlungen entdecken, sollt die Umsetzung
der Normen aus dem Bundeskleingartengesetz bis zu der bereits eingeleiteten
abschließenden baurechtlichen Neubewertung der angesprochenen Flächen durch die
zuständigen Stellen ausgesetzt werden. Herr Drews geht darauf hin auf den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf zum Bebauungsplan XX-210 ein und führt aus, dass dieser Beschluss durch das Bezirksamt umgesetzt werden muss. Anschließend geht er auf den eingebrachten Änderungsantrag ein und erklärt seine Ablehnung dazu. Herr Drews schlägt vor, den Bericht des Bezirksamtes zur Drucksache Nr. 0978/XVII abzuwarten. Herr Wegener legt seine Ansicht zur
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes XX-210 dar und spricht sich für eine
rechtliche Lösung der Problematik aus. Anschließend erfolgt eine kontroverse
Diskussion der Ausschussmitglieder. Herr Brennecke bittet Herrn H.-J.
Schmidt, sich zwecks Klärung der Rechtmäßigkeit des eingebrachten
Änderungsantrages an den Bezirksverordnetenvorsteher zu wenden, damit das
Rechtsamt Aufschluss über eine eventuelle Unrechtmäßigkeit geben kann. Herr Massalsky erklärt, dass seiner
Ansicht nach das Gelände der Kolonie Waldessaum dem Kleingartenwesen erhalten
bleiben und erst bei einem Pächterwechsel zurückgebaut werden soll. Herr Pohl erklärt den seitens seiner
Fraktion eingebrachten Änderungsantrag für zurückgezogen und beantragt die
Abstimmung über den Entschließungsantrag. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung sprechen sich
gegenüber dem federführenden Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
mehrheitlich (1/13/0) dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu
empfehlen, den Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 1035/XVII - abzulehnen. |
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