Auszug - Bearbeitung von Anträgen auf einmalige Beihilfen aus 2004  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 22.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BzStR Balzer informiert die Ausschussmitglieder über die Mitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie der Senatsverwaltung für Justiz, die im Jahr 2004 mitgeteilt haben, dass alle Anträge auf einmalige Beihilf

Herr BzStR Balzer informiert die Ausschussmitglieder über eine Mitteilung der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie für Justiz im Jahr 2004, die besagte, dass bei allen Anträge auf einmalige Beihilfen aus dem Jahr 2004, die erst im Jahr 2005 abgearbeitet werden können, nach den neuen Entscheidungsgrundlagen zu verfahren ist. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Senatsverwaltungen und dem Widerstand der Sozialstadträte der Berliner Bezirke wurde dieser Beschluss dann im Rat der Bürgermeister thematisiert. Die neue Senatsentscheidung sieht vor, alle im Jahr 2004 eingegangenen Anträge auf einmalige Beihilfen auch nach der Gesetzeslage 2004 zu bearbeiten. Für diese Ausgaben werden jedoch nur Mittel in Höhe der Ausgabensumme für einmalige Beihilfen aus dem Jahr 2003 gewährt. Herr BzStR Balzer weist darauf hin, dass diese Entscheidung erheblich zur Steigerung der Defizite der Bezirke beiträgt. 800 - 1.000 Anträge auf einmalige Beihilfen müssen in Reinickendorf noch beschieden werden.

 

Weitere Nachfragen der Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer benatwortet.


 


 

 
 

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