Auszug - Bearbeitung von Anträgen auf einmalige Beihilfen aus 2004
Herr BzStR Balzer informiert die
Ausschussmitglieder über eine Mitteilung der Senatsverwaltungen für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz sowie für Justiz im Jahr 2004, die besagte, dass
bei allen Anträge auf einmalige Beihilfen aus dem Jahr 2004, die erst im Jahr
2005 abgearbeitet werden können, nach den neuen Entscheidungsgrundlagen zu
verfahren ist. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Senatsverwaltungen und
dem Widerstand der Sozialstadträte der Berliner Bezirke wurde dieser Beschluss
dann im Rat der Bürgermeister thematisiert. Die neue Senatsentscheidung sieht
vor, alle im Jahr 2004 eingegangenen Anträge auf einmalige Beihilfen auch nach
der Gesetzeslage 2004 zu bearbeiten. Für diese Ausgaben werden jedoch nur
Mittel in Höhe der Ausgabensumme für einmalige Beihilfen aus dem Jahr 2003
gewährt. Herr BzStR Balzer weist darauf hin, dass diese Entscheidung erheblich
zur Steigerung der Defizite der Bezirke beiträgt. 800 - 1.000 Anträge auf
einmalige Beihilfen müssen in Reinickendorf noch beschieden werden. Weitere Nachfragen der
Ausschussmitglieder werden ausführlich von Herrn BzStR Balzer benatwortet. |
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