Auszug - Hartz IV - 2 / Verzicht auf Einkommensanrechnung  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 2.7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.11.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1000/XVII Hartz IV - 2 / Verzicht auf Einkommensanrechnung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einzelverordnete (parteilos)Sozialausschuss
Verfasser:Renate Herranen 
Drucksache-Art:EmpfehlungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Karin Hiller-Ewers Vorsitzende
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BzStR Balzer erklärt, dass nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch III) klare Regelungen hinsichtlich der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bestehen

Herr BzStR Balzer erklärt, dass nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch III) klare Regelungen hinsichtlich der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bestehen.

 

Frau Wenzel führt aus, dass Aufwandsentschädigungen zurzeit bei der Berechnung von Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet werden.

 

Frau Petters erklärt, dass die bei den Arbeitsagenturen unterschiedlich gehandhabt wird und führt ein Beispiel an.

 

Daraufhin zitiert Frau Wenzel aus dem § 194 Abs. 3 Nr. 3 SGB III, in dem die nicht anrechnungsfähigen Einkommensarten aufgeführt sind.

 

Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Diskussion der Ausschussmitglieder zur unterschiedlichen Handhabung bei der Berechnung von Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung

- Drucksache Nr. 1000/XVII - als erledigt zu betrachten.


 

 
 

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