Auszug - Radverkehr in Reinickendorf- sicher, komfortabel und ideologiefrei II (Vorlage zur Kenntnisnahme)  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 6.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag den 07.11.2022, Raum 337 (BVV Saal)
0467/XX-01 Radverkehr in Reinickendorf- sicher, komfortabel und ideologiefrei II
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0467/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

Wortmeldungen von:

Herrn Weser, Herrn Jahn, Herrn Wiedenhaupt, Herrn Augner

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, folgende vorhandene Radverkehrsanlagen zu ertüchtigen:

 

– Burgfrauenstraße, Fischgrundbrücke bis Loerkesteig
– B 96 Lidl bis Benekendorffstraße
– Heiligenseestraße/Konradshöher Straße bis Elchdamm
– Mühlenweg zwischen Konradshöhe und Schwarzem Weg
– Schwarzer Weg als Fahrradstraße bis Scharfenberger Straße/Jörsstraße (zur Fähre).“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung geprüft und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

 

r den Bereich der Burgfrauenstraße/Fischgrundbrücke bis Loerkesteig hat ein Gespch mit der Deutschen Bahn AG stattgefunden, inwieweit eine Benutzung derer Flächen für die Errichtung einer Radverkehrsanlage (RVA) möglich ist. Zurzeit lehnt die Deutsche Bahn AG sämtliche Möglichkeiten zur Errichtung einer RVA ab, da diese Flächen planungsbehaftet sind. Sobald die Planungen abgeschlossen sind und feststeht, welche Flächen tatsächlich frei sind, meldet sich die Deutsche Bahn AG beim Straßen- und Grünflächenamt.

 

Gleiches gilt auch für den Bereich B 96 Lidl-Benekendorffstraße.

Nach dem derzeitigen Stand wird es keine Fahrradstraße in der Benekendorffstraße geben. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hatte im Jahr 2020 eine Genehmigung im Ist-Zustand signalisiert. Diese Zusage hat sie im Jahr 2021 zurückgezogen und besteht nun auf die Umsetzung des Leitfadens für Fahrradstraßen. Dies bedeutet, dass aufgrund der fehlenden Breite -Fahrstreifen mind. 4,00 m plus Sicherheitstrennstreifen - kein Platz für den ruhenden Verkehr verbleibt. Die Maßnahme ruht deshalb. 

 

r die Heiligenseestraße/Konradshöher Straße bis Elchdamm hat sich das Straßen- und Grünflächenamt mit einem Änderungsvorschlag an die SenUMVK gewandt und beantragt, diese Straße in das Radvorrangnetz aufzunehmen. Es ist beabsichtigt, dass dort auf beiden Fahrstreifen ein Radfahrstreifen in der von der Senatsverwaltung geforderten Mindestbreite von 2,50 m (inkl. Markierung) abmarkiert wird.

 

Das Bezirksamt hat sich hinsichtlich der Ertüchtigung des Mühlenweges zwischen Konradshöhe und Schwarzem Weg für den Radverkehr an die SenUMVK gewandt und folgende Stellungnahme seitens des zuständigen Staatssekretärs erhalten:

 

Der Mühlenweg verläuft als Waldweg zwischen Heiligensee/Rallenweg und Schwarzem Weg Nr. 1 durch das LandschaftsschutzgebietTegeler Forst (südlicher Teil)“ und ist in der aktuellen Radverkehrsnetzplanung der SenUMVK nicht als Teil des Radvorrangnetzes dargestellt. Der Mühlenweg ist als forstüblicher Weg in wassergebundener Form ausgebaut. Er wird durch Erholungssuchende zu Fuß und mit dem Rad stark frequentiert. Der derzeitige Zustand des Weges wird nach Rücksprache mit den Berliner Forsten diesen Nutzungsanforderungen gerecht auch die Berollbarkeit wird als ausreichend eingeschätzt. Ein weiterer Ausbau ist nicht erforderlich und soll wegen des landschaftstypischen Charakters in der bestehenden Qualität und entsprechend den Anforderungen der LSG-Verordnung beibehalten werden. Die regelmäßige Unterhaltung und Instandsetzung des Weges erfolgt durch die Berliner Forsten im Rahmen der verfügbaren Ressourcen.

Die Ausweisung des Mühlenwegs im Wald als Fahrradstraße (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs ggü. allen anderen Nutzenden) würde eine Zuordnung als Straßenverkehrsfläche bedeuten. Dies hätte entsprechende Ausbaustandards einschließlich einer Waldumwandlung zur Folge, was angesichts der intensiven und vielfältigen Erholungsnutzung im gesamten Erholungsgebiet des Tegeler Forsts weder als erforderlich noch sinnvoll einzuschätzen ist.“

 

Im Bereich Schwarzer Weg bis Scharfenberger Straße/Jörsstraße (zur Fähre) befinden sich Radwege, diese sind jedoch nicht benutzungspflichtig und entsprechen nicht dem heutigen technischen Standard und den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes. Eine Finanzierung der Sachkosten zur Herstellung einer Fahrradstraße ist nur möglich, wenn die Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz umgesetzt werden. Zudem ist der Weg Teil des Radergänzungsnetzes. Aus diesem Grund wird dort langfristig keine Umsetzung erfolgen, da der Senat das Radvorrangnetz priorisiert. Der Bezirk hat bei der Senatsverwaltung einen Antrag auf Aufnahme des Schwarzen Weges in das Radvorrangnetz gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus. Bäume und damit die fehlende Breite verhindern ebenfalls eine kurzfristige Änderung der vorhandenen Situation. Eine Umsetzung ist auch erst nach der Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) möglich. Wann mit der Umsetzung des Beschlusses aus der Drucksache gerechnet werden kann, ist zurzeit nicht absehbar.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0467/XX damit als erledigt zu betrachten

 

 

 

Uwe Brockhausen      Korinna Stephan  

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

Kenntnisnahme

 
 

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