Auszug - Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen
Herr Balzer berichtet von einer
Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und den Bezirken, welche
am 14.05.2004 von den genannten Parteien unterzeichnet wurde. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass
alle eingegangenen Anträge ab dem 01.09.2004 innerhalb von sechs Monaten
vollständig bearbeitet und abgeschlossen werden (wenn alle Voraussetzungen
erfüllt sind) müssen und dass pro Jahr 14% der Altfälle abgearbeitet werden
sollen. Dafür hat das Bezirksamt Reinickendorf drei neue Stellen zur Verfügung
gestellt bekommen, welche aus dem Stellenpool besetzt werden. Jedoch muss bis
zum 01.09.2004 noch die Rechtslage für alle Bezirke vereinheitlicht werden, da
die Anforderungen sonst nicht zu erfüllen sind. Nach einem Jahr zieht die
Senatsverwaltung ein Resümee. Sollten nicht die meisten der Bezirke die
Anforderungen erfüllt haben, übernimmt die Senatsverwaltung für Inneres dennoch
die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen. Frau Schillner ergänzt, dass bereits
im letzten Jahr 14% der Altfälle abgearbeitet werden konnten. Die Einhaltung
der Sechs-Monats-Frist bei der Bearbeitung der Anträge stellt sich schwierig
dar, wenn die drei Mitarbeiter nicht kommen und / oder die
Ausführungsvorschriften zur Bearbeitung nicht rechtzeitig vereinheitlicht
werden. Frau BzBm’in Wanjura wird im
Dezember diesen Jahres über den aktuellen Sachstand informieren. Herr Haberkorn schlägt vor, das Thema
als Besprechungspunkt nach der Sommerpause auf die Tagesordnung zu setzen. Frau Petters plädiert aufgrund der
Ausführungen von Herrn BzStR Balzer für die Erledigung der Drucksache. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des
Verwaltungsausschusses beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache
Nr. 0692/XVII – als erledigt zu betrachten. |
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