Auszug - Jugendfreizeiteinrichtung in Tegel (Vorlage zur Kenntnisnahme)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.04.2019 - Drucksache Nr. 1215/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit eine neue Jugendfreizeiteinrichtung, z. B. auf dem Gelände des BVG-Busbahnhofes in Tegel (An der Mühle/Karolinenstraße), errichtet werden kann.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die bedeutendste Arbeitsgrundlage für konkrete Vorhaben, wie den Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung, bildet aktuell das Soziale Infrastruktur-Konzept (SIKo) 2016. Das SIKo, welches alle bezirklichen Flächen (öffentliche und private) in die Betrachtung miteinbezieht, ist die Basis für Diskussionen und Abstimmungen/Entscheidungen zu einer bedarfsgerechten integrierten Flächen- und Finanzplanung, um Effektivität, Synergien und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Gemäß diesem Bericht sind Neubaupotenzialflächen für Jugendfreizeiteinrichtungen in Reinickendorf sehr begrenzt, u. a. auf die Fläche des BVG-Busbahnhofes in Tegel (An der Mühle/Karolinenstraße). Ein weiterer Standort in Nord (Lübars) am Rande des Märkischen Viertels (Alte Fasanerie 4) wird auf sein Potenzial geprüft.
Aufgrund des akuten Mangels an Jugendfreizeiteinrichtungen in Tegel und der direkten Umgebung strebt das Bezirksamt Reinickendorf den Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung auf der o. g. Fläche des BVG-Busbahnhofes in Tegel an. Hierfür wurde durch das Bezirksamt Reinickendorf ein externes Büro für Stadtplanung damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Von den insgesamt drei am 13.11.2019 präsentierten Varianten wurde eine Variante von allen beteiligten Akteuren (Stadtplanung, Jugendamt und BVG) als realisierbar und zielführend eingestuft. Aus dieser wird aktuell seitens des externen Büros für Stadtplanung eine Vorzugsvariante erarbeitet. Gleichzeitig stimmt sich die BVG intern zu dem geplanten Vorhaben ab.
Die Fläche liegt in keinem Förderbereich, weshalb sie zunächst in die Investitionsplanung aufzunehmen wäre. Die Finanzierung sowie einige damit verbundene Detailfragen sind noch zu klären. Unabhängig davon sprechen sich die Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks und der BVG grundsätzlich dafür aus, die Fläche für beide Nutzungen freizuhalten und bei zukünftiger Entwicklung zu berücksichtigen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1215/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Tobias Dollase Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss
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