Auszug - Honorierung von vertretungsbedingter Mehrarbeit in öffentlichen Kitas
Die Zuständigkeit wird einstimmig abgelehnt.
Der Antrag selbst wird damit nicht behandelt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass analog zu den Regelungen für das Leitungspersonal des Kita-Eigenbetriebes Nordwest auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertagesstätten ein Lohnaufschlag von 25 Prozent für die Arbeitstage gezahlt wird, an denen sie vertretungsbedingt Aufgaben von abwesenden Kolleginnen und Kollegen übernommen haben.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat sich für nicht zuständig erklärt. Abstimmungsergebnis:
dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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