Auszug - (Auf Antrag der AfD-Fraktion:) Derzeitiger Stand der Planungen für modulare Unterkünfte für Flüchtlinge in den Bereichen Paracelsus-Bad und Karl-Bonhoeffer-Nervenheilanstalt bezüglich des letzteren Standortes inklusive des Standes sonstiger Vorhaben  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wiedenhaupt begründet den Antrag auf den Besprechungspunkt und hebt die Drucksache aus dem AGH 182045 zum Denkmalschutz in Verbindung mit einer roten Nummer 1841 zur Entsperrung des KaBoN-Geländes hervor:

 

Herr Balzer antwortet, dass das Ankunftszentrum als ein MUF-Bau mit 4 Etagen erstellt werden solle. Der Senat sei dafür zuständig. Baumfällungen seien nicht geplant. Die Entscheidung obliege aber der Senatsverwaltung für Umwelt. Dem BA lägen derzeit keine Infos über Baumfällungen vor. Vivantes wolle das Grundstück verkaufen, eine Pflegeschule soll nicht gebaut werden. Vivantes unterstütze den Wohnungsbau mit 500- 600 Wohneinheiten.

Der Senat beabsichtige, das Grundstück zu kaufen und den Wohnungsbau dann in der kleinen Variante zu starten

.

Paracelsus Bad:

Sowohl die untere als auch die obere Denkmalschutzbehörde lehnten die derzeitigen Pläne für den MUF-Bau ab.

Kompromissvorschlag: Halbierung eines großen Baukörpers, eine Kleingartenkolonie und ein weiterer Bau auf dem Parkplatz des Paracelsus-Bades. Die Zahl von 250 Wohneinheiten soll somit denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähig werden. Es gebe noch keine Rückmeldungen von der Senatsverwaltung bezüglich des Vorschlags der unteren und oberen Denkmalbehörde von Ende Juli 2019.

Der Bürgermeister könne nicht bestätigen, ob das Ankunftszentrum in den bestehenden Altbau kommt oder in eines der neu zu bauenden Gebäude zieht. Hierzu lägen dem BA keine Erkenntnisse vor.


 

 
 

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