Auszug - Abfalleimer für BVG Ersatzhaltestellen
AfD begründet den Antrag.
BzStR’in Schultze-Berndt: Es ist der BVG untersagt Abfalleimer an Ersatzhaltestellen aufzustellen.
BVG: Richtig. Die BVG ist nicht berechtigt an den Haltestellen Behälter anzubringen. Aber mit der Aufstellung von Ersatzhaltestellen geht automatisch eine Meldung an die BSR. Die BSR nimmt den Standort in ihre Tourenplanung auf und entscheidet selbstständig, ob ein Abfallbehälter angebracht wird oder nicht.
Die CDU empfiehlt dem Antragsteller sich direkt an die BSR zu wenden.
Der Vorsitzende fragt nach, ob sich der Antrag erledigt hat oder abgestimmt werden soll? AfD bittet um Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Wir empfehlen dem Bezirksamt sich dafür einzusetzen, dass BVG Ersatzhaltestellen grundsätzlich mit Abfalleimern ausgestattet werden. Ablehnung Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 (AfD) dagegen: 10 (5 CDU/3 SPD/1 FDP/1 Linke) Enthaltung: 1 (B90/Grüne) |
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