Auszug - Beobachtung weiterer potenzieller sozialer Erhaltungsgebiete  

 
 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 10.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 13.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 11.03.2019, 17 Uhr, Raum 338
1375/XX Beobachtung weiterer potenzieller sozialer Erhaltungsgebiete
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Budweg, Angela - SPD-Fraktion / Westerkamp, Klaus-Hinrich - Fraktion B90/Grüne/ Lederle, Felix - Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art: Ersuchen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

in geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, regelmäßig mindestens alle zwei Jahre anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z. B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u. Ä.). Der BVV ist nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.

 

Gemäß Konsensliste Annahme


 

 
 

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