Auszug - Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO)  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 29.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0178/XX Mündliche Nachfrage zu Vorlagen zur Kenntnisnahme (Änderung § 28 GO)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Thorsten Koch 
Drucksache-Art:EmpfehlungAntrag per Dringlichkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:05 Uhr

 

-          Herr Walk verweist auf den neuen Textvorschlag der SPD-Fraktion, der bereits Mitte Dezember zur Kenntnis an die Mitglieder des Ausschusses per E-Mail versendet worden sei:

 

"§ 34 a

Beratung von Vorlagen zur Kenntnisnahme

 

Für jede Fraktion kann je eine Bezirksverordnete / ein Bezirksverordneter zu einer (nicht im Konsens zur Kenntnis genommenen bzw. überwiesenen) Vorlage zur Kenntnisnahme, die auf der Tagesordnung steht, eine Frage an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig."

 

-          Frau Klünder beantragt die Ergänzung „ …auf der Tagesordnung steht, im Rahmen einer Stellungnahme, eine Frage…“

 

-          Herr Weser und Herr Wiedenhaupt vertreten für ihre Fraktionen die Meinung, dass Fragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme in den jeweiligen Ausschüssen gestellt werden sollen, Herr Weser bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Möglichkeit, dass sich durch mehrere Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme die Abarbeitung der Tagesordnung der BVV erheblich verzögern könne

 

-          Herr Schmidt weist darauf hin, dass nach der derzeitigen Geschäftsordnung eine Antwort des Bezirksamtes auf Nachfragen von Bezirksverordneten zu Vorlagen zur Kenntnisnahme nicht erfolgen müsse, durch den neuen Paragrafen müsse das Bezirksamt jedoch zukünftig auf Nachfragen antworten

 

-          Herr Lederle unterstützt das Anliegen, die Auskunftspflicht sei vertretbar und würde die BVV-Sitzungen lebendiger gestalten

 

-          durch das Fragerecht in der BVV-Sitzung werde die Kommunalpolitik attraktiver für die Bürger, so Herr Koch, er begründet dies dahingehend, dass mehr Bürger in der BVV als in den Ausschüssen anwesend seien, zum anderen seien die Vorlagen zur Kenntnisnahme, bei denen dem Anliegen der BVV durch das Bezirksamt nicht entsprochen werden konnte, in der letzten Zeit öfter sehr kurz gefasst, hier seien Nachfragen wichtig und richtig

 

-          Frau Klünder gibt zu bedenken, dass es sich in der Regel um kleine Nachfragen handelt, die schnell in der BVV-Sitzung geklärt werden können, eine Überweisung in den Ausschuss verursache einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand

 

-          Herr Koch bittet alle Anwesenden um Prüfung einer eventuellen Textanpassung, um eine breite Akzeptanz aller Fraktionen zu erreichen sowie dem Antrag zustimmen zu können

 

-          Herr Wüpper erklärt, dass dem Antragstext keine rechtlichen Bedenken entgegen stünden, in gängigen Kommentierungen werde von einer Antwortspflicht des Bezirksamtes ausgegangen, es gäbe jedoch keinen festen Qualitätsstandard, der geplante § 34 a sei möglich, müsse jedoch nicht eingeführt werden, die gängigen Frageinstrumente der Bezirksverordenten wären seiner Meinung nach ausreichend, des Weiteren teilt er mit, dass er dem Bezirksamt in einer seiner Sitzungen das Thema der Drucksache Nr. 0178/XX vorgestellt habe, dabei habe das Bezirksamt das Ansinnen des Antrages einstimmig abgelehnt

 

-          Herr Weser beantragt die Abstimmung

 

-          Herr Koch regt an, an den neuen § 34 a den Absatz des § 25 (5) anzufügen:

 

Wird die Vorlage zur Kenntnisnahme nicht in der folgenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet, so soll auf Antrag des Bezirksamtes eine einmalige Vertagung zugelassen werden.

 

-          einzelne Ausschussmitglieder bemängeln, dass Herr Wüpper den Eindruck erweckt habe, dass er in dem Ausschuss Partei für das Bezirksamt ergreifen würde, und bitten ihn daher, sich auf eine rechtliche Einschätzung zu begrenzen

 

-          Herr Koch führt die Abstimmung über die Ergänzung von Frau Klünder durch:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 (SPD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 7 (CDU/AFD)

Enthaltung: 0

 

Ablehnung mit Mehrheit

 

 

-          es folgt die Abstimmung über den neuen 2. Absatz:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 (SPD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 7 (CDU/AFD)

Enthaltung: 0

 

Ablehnung mit Mehrheit

 

 

-          es folgt die Abstimmung über den neuen § 34 a:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6 (SPD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 7 (CDU/AFD)

Enthaltung: 0

 

Ablehnung mit Mehrheit

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 28 II und III wie folgt gefasst:

 

§ 28

Bezirksamtsvorlagen

 

(2) Die Bezirksverordneten können in der ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung bis zu drei mündliche Nachfragen zu Vorlagen zur Kenntnisnahme beim jeweiligen Punkt der Tagesordnung an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich.

Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

 

(3) Zu Vorlagen zur Kenntnisnahme kann für eine Stellungnahme unabhängig davon das Wort durch je eine/n Redner/in das Wort ergriffen werden.

 

Ablehnung mit Mehrheit


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 0   dagegen: 7 (CDU/AfD)   Enthaltung: 6 (SPD//B90/Grüne/FDP/Linke)

 
 

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