Auszug - Benennung von bis zu drei weiteren Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen
Nach § 35 Abs. 7.9 und Abs. 8 des AGKJHG kann der JHA bis zu 3 weitere beratende Mitglieder berufen, die dann von der BVV bestätigt werden müssen. Es fanden verschiedene Gespräche mit den einzelnen Fraktionen statt. Die Polizei war bisher durch Frau Wunderlich vertreten, sie steht durch einen beruflichen Wechsel nicht mehr zur Verfügung. Die Polizei muss offiziell für einen neuen Mitgliedsvorschlag angefragt werden. Von der Jugendberufsagentur steht eine Rückmeldung noch aus. Vom Bezirkselternausschuss Schule werden vorgeschlagen:
Mitglied:Frau Seeda Boyraci stellv. Mitglied:Herr Dirk Pohl
Die Mitglieder werden einstimmig gewählt.
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