Auszug - Örtliche Zuständigkeit für Leistungen nach § 33 SGB VIII vertagt am: 22.02.2017  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 22.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0100/XX Örtliche Zuständigkeit für Leistungen nach § 33 SGB VIII
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Thorsten Koch
Stefan Valentin
Alexander Ewers
 
Drucksache-Art:EmpfehlungEmpfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Valentin erläutert noch einmal den Antrag, der bereits in der 02. JHA-Sitzung am 22.02.2017 eingebracht und erörtert wurde. Im § 86 Abs. 6 SGB VIII ist Zuständigkeit für Leistungen in Vollzeitpflege bundeseinheitlich geregelt, in Berlin ist die Regelung anders. Viele Pflegeeltern in Berlin haben große Probleme durch Wegzug der Antragsberechtigten (Herkunftseltern) mit dem damit verbundenen Behördenwechsel. Das Bundesland Berlin sollte keine Ausnahme sein, sich der bundeseinheitlichen Regelung anzuschließen.

Herr Wackermann ergänzt, dass sich bei der Betreuung der Pflegeeltern nur die Zuständigkeit des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes mit der dazugehörigen Hilfeplanung verändern würde. Es gibt 159 Reinickendorfer Pflegekinder und 84 Pflegekinder aus anderen Bezirken, die bei Pflegeeltern in Reinickendorf leben. Die Kosten müssten bei einer neuen Regelung von Reinickendorf übernommen werden. Die Ergebnisse der Auswertung für den Verbund für Pflegekinder für das Jahr 2016 werden als Anlage 2 beigefügt.

Die Fraktionen der CDU und B 90/Die Grünen lehnen den Antrag ab.

Der Antrag wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den geeigneten Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeit für Leistungen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) nach einer Verweildauer von mindestens zwei Jahren nicht durch den Wegzug der Antragsberechtigten (Herkunftseltern) auf ein anderes Jugendamt übertragen wird.

seitens der SPD-Fraktion zurückgezogen

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen