Auszug - Kulturparkfest im Volkspark Wittenau
Die Nachfragen von Herrn Teller und Herrn Hauschild beantwortet Herr BzStR Lambert detailliert. Der Veranstalter des Volksfestes habe den Antrag zur Durchführung im Bezirksamt gestellt und dieser wurde auf dem üblichen Wege unter Auflagen genehmigt. Es wurde eine Lärmgenehmigung im Hinblick auf die Grünanlage erteilt. Des Weiteren wurde eine Gebührenfestsetzung erteilt und eine Anzahl an Nebenbedingungen, wie z. B. Auf- und Abbauzeiten, Veranstaltungszeiten, Feiertags-, Sonntags- und Mittagsruhe, Festlegung der Emissionsrichtwerte sowie Information an Anwohner, gefordert. Die vom Bezirksamt gestellten Bedingungen wurden vom Veranstalter eingehalten. Bis auf eine Beschwerde seien ihm keine weiteren bekannt.
Weitere Nachfragen im Hinblick auf ein Polizeiaufkommen während der Veranstaltung sowie den Artenschutz werden ausführlich von Herrn BzStR Lambert beantwortet.
Als Fazit könne eine solche Veranstaltung erneut positiv vom Bezirksamt begleitet werden, so Herr BzStR Lambert.
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