Auszug - Bearbeitungszeiten im Jugendbereich Mitberatung: Jugendhilfeausschuss
Herr Westerkamp begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktionen.
Herr Collé nimmt Bezug auf die Diskussion im Jugendhilfeausschuss und die dortige Mitteilung des Bezirksamtes, dass die Bearbeitungszeit bei neun Wochen liege. Daher plädiere er für die Erledigung der Drucksache.
Herr Westerkamp und Herr Huhn sprechen dagegen und begründen dies u. a. damit, dass die Bemühungen des Bezirksamtes mit einem Beschluss der BVV bestärkt werden sollen. Des Weiteren solle eine Höchstgrenze der Bearbeitungszeit festgelegt werden. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses beschließen mehrheitlich bei vier Enthaltungen (8/0/4), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 0989/XIX-01 - :
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Antragstellern auf familienunterstützende Leistungen nach Möglichkeit innerhalb von 10 Wochen einen Leistungsbescheid auszustellen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die offensichtlichen Engpässe in den Leistungsstellen des Jugendamtes kurzfristig abzustellen, gegebenenfalls auch durch Beantragung personeller Unterstützung durch die Senatsverwaltung.
anzunehmen.
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