Auszug - Beantwortung der Fragen – Standort Lauterbach Schulen, die die Fraktionen an Herrn Gutheil geschickt haben
Die vorliegenden Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Gutheil und Frau BzStR´in Schultze-Berndt wie folgt beantwortet:
Die Schulen werden im Rahmen des § 17 SchulG in einem 2-Säulen-Modell (zwei Organisationsstrukturen) kooperativ zusammenarbeiten und ihre entsprechenden Schulnummern sowie den bereits vorhandenen gemeinsamen Namen „Lauterbach“ beibehalten. Der Bezirk müsse hierzu entsprechende Unterlagen einreichen und von der Senatsschulverwaltung bestätigt lassen. Voraussetzung sei, dass die Senatsschulverwaltung dies als eine Veränderung der Schulstruktur ansehe. Die Zustimmung zu diesem Modell erfolge durch das Bezirksamt und die vielen Gremien im Bezirk. Zur geplanten Kooperation haben die Schulen bereits ein Papier erarbeitet,in dem das Programm dargelegt wurde. Es sei eine/ein gemeinsame/gemeinsamer Schulleiterin/Schulleiter mit zwei Stellvertreterinnen/Stellvertretern (eine/ein Stellvertreter/Stellvertreterin pro Schule) beabsichtigt. Die Suche nach einem Direktor mit sonderpädagogischer Ausbildung sei möglich. Die Lehrerstunden für die Grundschule und das Förderzentrum sowie die Sonderpädagogenstunden werden nach den Zumessungsrichtlinien/Schülerzahlen festgelegt. Die Schüler beider Schulen können je nach Modell temporär unterrichtet werden. Hinsichtlich des weiterführenden Einsatzes der Schulhelfer an der Grundschule müssen die Ausführungsvorschriften zum Schulhelfereinsatz herangezogen werden. Die Einführung eines gebundenen Ganztagsbetriebes für das neue Modell sei noch offen. Die Fertigstellung des Konzeptes stehe kurz vor dem Ende, die Vorlage müsse überarbeitet werden. Die Umsetzung der Kooperation werde voraussichtlich mit dem nächsten Schuljahr erfolgen. Die Schulen werden nicht von einem vom Senat beauftragten Evaluationsteam beim Prozess begleitet. Des Weiteren gäbe es keine Schulversuche zur inklusiven Schule, für die sich die Lauterbach-Schule bewerben könne. Hinsichtlich zu eventuellen Umsetzungsanträgen von Lehrkräften mit sonderpädagogischer Ausbildung könne derzeit keine Aussage getroffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt seien drei Sonderpädagogen an der Grundschule und 27 Sonderpädagogen am Förderzentrum tätig. Ziel sei der größtmögliche gemeinsame Unterricht. Die Frequenz liege bei 21 Schülern pro Klasse.
Die gestellten Nachfragen der Ausschussmitglieder und Gäste werden ausführlich beantwortet.
Herr Dzembritzki bedankt sich bei Frau BzStR´in Schultze-Berndt und Herrn Gutheil für die ausführliche Beantwortung.
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