Auszug - Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Familienzentrum Letteallee
Ort: Letteallee 82-86, 13409 Berlin
0494/XIX-10 Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0494/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rietz begründet die Aufnahme der Vorlage zur Kenntnisnahme in die Tagesordnung

Herr Rietz begründet die Aufnahme der Vorlage zur Kenntnisnahme in die Tagesordnung.

Die Darstellung des Bezirksamtes sei zu Beginn des 1. Absatzes nicht befriedigend.

Die Intention des Antrages sei eine Erweiterung des Leistungsspektrums des Bauberatungszentrums dahingehend, eine energetische Erstberatung durchzuführen. Ein niederschwelliges Ansprechen der Bauherren solle durch das Beratungszentrum erfolgen, um diese an die entsprechenden Stellen, z. B. Energieberater, weiter verweisen zu können. Dies sei auch ohne umfängliche Schulungen durch die Mitarbeiter zu leisten.

 

Herr BzStR Lambert berichtet, dass keine explizit für dieses Thema ausgebildeten Mitarbeiter im Beratungszentrum vorhanden seien. Nach 2009 wurde eine Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale geschlossen, durch die Mitarbeiter des Beratungszentrums entsprechende Beratungen durchzuführen.

Hinweise zur energetischen Sanierung wurden mittels eines Flyers für Bauherren zusammengetragen.

Ergänzend geht Herr Helmuth-Paland auf die Arbeitsbereiche des Beratungszentrums ein. Im Bereich des Neubaus, bei dem der Antragssteller/Bauherr an die Energieeinsparverordnung (EnEV) gebunden sei, werden beratende Ingenieure zur Hilfe geholt. Im Bereich der Um- und Anbauten sei ebenfalls der Neubaustandard und somit die Einhaltung der EnEV vorgegeben.

Bei einer Modernisierung, wie z. B. einem Badezimmer, werde das Bezirksamt durch die Liberalisierung der Bauordnung nicht mehr mit einbezogen, da kein Bauantrag notwendig sei. Sofern der Denkmalschutz betroffen sei, müsse das Bezirksamt mit einbezogen werden. In diesem Fall werde auf die Vorschriften der EnEV und entsprechende Ansprechpartner verwiesen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme - Drucksache Nr. 0494/XIX-10 - zur Kenntnis.

 
 

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