Auszug - Besprechungspunkt: Ausbau Hennigsdorfer Straße  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Lambert berichtet, dass der Wunsch nach Radfahrstreifen in der Hennigsdorfer Straße in die Planung aufgenommen wurde

Herr BzStR Lambert berichtet, dass der Wunsch nach Radfahrstreifen in der Hennigsdorfer Straße in die Planung aufgenommen wurde. Es seien hierzu zwei kritische Schreiben zu den Radfahrstreifen eingegangen. Zum einen äußert die BVG Kritik, dass die Busfahrer permanent den Radfahrstreifen überfahren müssen. Das sei vom Gesetz her nicht vorgesehen. Die BVG überlege sogar die Einstellung der Buslinie. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) äußert Bedenken über die Breite (1,50 m) des Bürgersteiges. Er habe bei der BVG nachgefragt, inwieweit sie hier im Ausschuss dazu Stellung nehmen wolle. Der Bezirk halte an dem Ziel der Radfahrstreifen fest. Es müsse abgewartet werden, welche Position die Verkehrslenkung Berlin oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einnehmen. Nach Ansicht des Bezirkes gäbe es nur eine Alternative zum Radfahrstreifen und zum Parken, es müssen einseitig alle Bäume und Parkplätze entfernt werden. Den neuen Sachstand wollte er dem Ausschuss mitteilen. Nähere Ausführungen geben Herr Hirschfeld und Herr Pölemann.

 

Herr Freitag bestätigt die Angaben von Herrn BzStR Lambert. Herr Reupke könne hierzu fachkompetent Auskunft geben.

 

Herr Reupke erklärt, dass die Ausbaupläne der Hennigsdorfer Straße vor längerer Zeit erstellt wurden. Die BVG habe zu Beginn bereits darauf hingewiesen, dass eine Straßenbreite von 4,50 m für den fließenden Verkehr nicht ausreichend sei. Die BVG benötige für ihre Buslinien ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mindestens eine Fahrbahnbreite von 6,50 m, mit Geschwindigkeitsbegrenzung eine Breite von 6 m. Bei einer Fahrbahnbreite von 4,50 m müssen die Busfahrer permanent verbotswidrig den Radfahrstreifen überfahren. Dieses sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Aus diesem Grund habe die BVG erhebliche Bedenken, dass dort ein Radfahrstreifen markiert werde. Die zuständige Senatsverwaltung habe bereits in einer ersten Stellungnahme vor Beginn der Baumaßnahme darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Verkehrsdichte nicht notwenig wäre, dort einen Radfahrstreifen markieren zu lassen. In Einmündungsbereichen wären entsprechende Unterstützungshilfen völlig ausreichend, so dass es auch den Verwaltungsvorschriften der Berliner Bauordnung entspräche. In allen Bereichen müsse die BVG von den Vorschriften abweichen. Die BVG müsse im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Fahrern dafür sorgen, dass sie sich gesetzmäßig im Straßenverkehr verhalten können. Aus diesem Grund müsse sich die BVG als höchste Konsequenz von der Verkehrspflicht auf dieser Straße entbinden lassen.

 

Herr Hirschfeld geht auf die Aussagen von Herrn Reupke ein. Es sei richtig, dass der Radfahrstreifen von der BVG, Lkw’s und Pkw’s überfahren werden müsse. Der Bedarf werde in der Hennigsdorfer Straße sehr groß sein. Die Pläne zum Ausbau der Hennigsdorfer Straße wurden im letzten Jahr im Bauausschuss vorgestellt. Im Bezirk bestehe der Wunsch, dass ein Fahrradschutzstreifen markiert werde. Aus diesem Grund habe der Gehweg nur  noch eine Breite von 1,50 m. Das entspreche nicht den Vorschriften von 2 m. Es bestehe eine Straßenbreite von insgesamt 16 m. Nach Abzug der benötigten Flächen für Gehweg und Parkraum mit Sicherheitsabstand verbleiben nur noch 8 m für die Fahrbahnbreite. Dessen ungeachtet sei es keine Lösung, den Beförderungsverkehr in der Hennigsdorfer Straße einzustellen.

 

Herr Augner erklärt, dass im Bauausschuss der Ausbau der Hennigsdorfer Straße intensiv diskutiert wurde. Die Entscheidung sei im Sinne der Bürgerinteressen für den Schutzstreifen ausgefallen. In der Kiefholzstraße im Bezirk Treptow wurde auch ein Schutzstreifen angelegt, den die BVG regelmäßig überfahren müsse. Verwunderung äußert er über die Haltung der BVG bezüglich der Hennigsdorfer Straße.

 

Herr Reupke erklärt, dass nach seiner Meinung die Kiefholzstraße breiter sei. Er werde hierzu Auskunft einholen. Herr Reupke stellt erneut in aller Deutlichkeit klar, dass die BVG eine Fahrbahnbreite von 4,50 m nicht akzeptieren werde.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Hirschfeld, dass die Fahrbahnbreite erweitert werden könne durch Wegnahme des Parkraumes und Fällung der Bäume auf einer Straßenseite. Es wäre eine erhebliche Anzahl von Bäumen fällen.

Die Beurteilungen von der VLB und der Senatsverwaltung müssen abgewartet werden. Letztendlich müsse die VLB die Markierung anordnen.

 

Herr Spiegel äußert Bedenken hinsichtlich der Anordnung zur Markierung des Schutzstreifens seitens der VLB. In diesem Zusammenhang weist er auf den Schutzstreifen in der Heiligenseestraße hin, der ebenfalls ständig überfahren wurde. Dies habe das Verwaltungsgericht von Berlin zum Anlass genommen, die Anordnung für rechtswidrig zu erklären.

 

Herr Hirschfeld erklärt, dass der Gehweg zu Lasten der Fußgänger eingeengt wurde, damit der Schutzstreifen erstellt werden könne. Es sei hier eine Grenzsituation.

 

Herr Teller schlägt vor, den Vorschlag von Herrn Augner aufzunehmen, eine gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss zu veranstalten, wenn die VLB sich geäußert habe.

 

Herr Schönberg erklärt, dass die Fakten ausführlich dargestellt wurden. Die Beschlusslage des Bezirksamtes sei eindeutig. Es müsse ein Kompromiss gefunden und die Entscheidung der VLB abgewartet werden. Den Wunsch nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bauausschuss nehme er auf.


 

 
 

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