Auszug - Rückgabe der Besitzrechte an dem rund 457.300 m² großen Gelände des Flughafensees einschließlich der Uferbereiche sowie der damit verbundenen Nutzen und Lasten an den Grundstückseigentümer, die Bundesrepublik Deutschland, mit Wirkung zum 01.01.2014. vertagt am: 09.01.2014
Herr BzStR Lambert berichtet über den Beschluss des Bezirksamtes zur Rückgabe der Besitzrechte und die schriftliche Mitteilung an die BImA (Bundesanstalt für Immobileinaufgaben). Am 11.02.2014 erfolgte ein Gespräch zwischen dem Bezirksamt, der BImA und dem Rechtsamt. In diesem Gespräch wurde dargelegt, dass das Bezirksamt die Besitzrechte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zurück geben möchte. Die BImA habe darauf hingewiesen, dass derzeit Gespräche mit der Senatsverwaltung stattfinden, in denen über Geländeaustausche gesprochen werde. Bei diesen Verhandlungen soll auch das Gelände des Flughafensees einbezogen werden. Da die Gespräche am Anfang stehen und eine lange Wartezeit für das Bezirkamt zu erwarten sei, werde das Rechtsamt ein juristisches und Herr BzStR Lambert ein politischen Schreiben an die BImA mit den entsprechenden Hinweisen auf die Rechtslage richten.
Herr Kuhnert ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die BImA beabsichtige, alle Grundstücke ohne Gewinn zu veräußern. Dazu gehöre auch das Gelände am Flughafensee. Das Bezirksamt müsse jährlich ca. 120.000 ? für das Gelände aufbringen.
Herr Hauschild spricht sich dafür aus, Überlegungen im regelmäßigen Austausch im Ausschuss zu erörtern, wie der Bezirk seine Wünsche bezüglich des Areals nach der Schließung des Flughafens gegenüber den anderen Behörden durchsetzen könne.
Herr Sieste berichtet über die Arbeitsschwerpunkte der AG Vogelschutzreservat Flughafensee der NABU (Naturschutzbund Deutschland), die seit über 30 Jahren das Areal betreue. Die AG wünsche sich eine Planungssicherheit, um ihre Pläne für eine Ausdehnung des Vogelschutzreservates umsetzen zu können sowie das Areal attraktiver für die Bürger zu gestalten. Er bietet einen Termin vor Ort zur Verdeutlichung der Pläne an. Herr Weser dankt im Namen des Ausschusses für die Jahrzehnte lange ehrenamtliche Arbeit der AG.
Auf die Frage von Herrn Wilhelm hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten und der Sicherstellung der Nutzbarkeit des Areals während des offenen Verfahrens zur Rückgabe an die BImA erklärt Herr BzStR Lambert, dass es einen bestätigten Eigentümer gäbe, der das Areal vom Bezirksamt zurück erhalten habe. Das Rechtsamt werde in Zusammenarbeit mit dem Umweltbereich darauf hinweisen, dass die Erhaltung des Geländes Aufgabe des Eigentümers sei. Es werde versucht, die anfallenden Kosten, z. B. für die Erhaltung der Wasserqualität, dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Sollte die BImA die Bewirtschaftung nicht weiterführen, könne das Bezirksamt als Ordnungsbehörde für den Umweltbereich die Durchführung anordnen oder ggf. durch Ersatzvornahmen gewährleisten. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung nehmen die Vorlage zur Kenntnisnahme - Drucksache Nr. 0565/XIX - zur Kenntnis. |
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