Auszug - Auf Antrag der Fraktion SPD Verstärkte Häufigkeit von Masernerkrankungen  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Käber bittet das Bezirksamt zusätzlich um Auskunft zu den in der Presse gemeldeten Windpockenerkrankungen

Herr Käber bittet das Bezirksamt zusätzlich um Auskunft zu den in der Presse gemeldeten Windpockenerkrankungen.

 

Zunächst gibt Herr BzStR Brockhausen den aktuellen Sachstand zu den Masernerkrankungen. Berlinweit gibt es 291 Fälle. Es sei ein signifikanter Anstieg in diesem Jahr zu verzeichnen. Das Robert-Koch-Institut gab eine Warnung über die Presse heraus. In Berlin herrsche eine diffuse Ausbruchssituation.

Nach Rücksprache mit der Amtsärztin, liegen nach ihrem Kenntnisstand 37 Masernerkrankungen vor. Die Anzahl der Erkrankungen liege höher als im letzten Jahr.

Das Bezirksamt habe zur Warnung ebenfalls Presseerklärungen herausgegeben. Zusätzlich habe das Gesundheitsamt die Schulen angeschrieben. In ihrem Schreiben habe sie darauf hingewiesen, dass Impfen schützt und Beratung angeboten. Es wurde auch mitgeteilt, dass bei einer Masernerkrankung Komplikationen auftreten können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Käber erwidert Herr BzStR Brockhausen, dass es ratsam ist, dass Kinder im Alter zwischen dem 11. und 14. Monat geimpft werden. Eine Wiederholung der Impfung müsse zwischen dem 15. und 23. Monat erfolgen. Keine Auskunft könne er geben über Erkrankungen bei Immigranten.

 

Nach den Ausführungen von Dr. Job, wird die Bedeutsamkeit der Impfung eingehend diskutiert und aus welchen Gründen bildungsnahe Eltern ihre Kinder häufig nicht impfen lassen.

 

 

Herr BzStR berichtet, dass das Gesundheitsamt das Marie-Schlei-Haus am 04. Juni 2013 unter Quarantäne gestellt habe. Es waren 10 Kinder an Masern erkrankt, die durch alle Etagen des Hauses liefen. Es konnte nicht sichergestellt werden, wer als Krankheitsüberträger infrage kommt. Hinzu kommt, dass die Wirkung des Impfschutzes erst nach 40 Tagen einsetzt. Er habe seine Amtsärztin unterstützt, eine Quarantäne auszusprechen. Das wurde vom LAGeSo und der Senatsverwaltung für Gesundheit nicht wohlwollend aufgenommen. Eine Impfpflicht bestehe nicht. Jede Person könne frei entscheiden, inwieweit er sich impfen lassen möchte.

Inzwischen konnten 100 Personen aus der Quarantäne entlassen werden.

 

Nachfragen werden von Herrn BzStR Brockhausen beantwortet.

 

Er war gestern im Marie-Schlei-Haus. Ihm wurde von der Leitung zugesichert, dass die Maßnahmen zur Quarantäne eingehalten werden.


 

 
 

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