Auszug - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX - Servicestelle § 23 vertagt am: 14.08.2012
Herr Käber teilt mit, dass ihm zur Drucksache Erledigung seitens der antragstellenden Fraktion signalisiert wurde.
Frau Skrobek dankt Herrn BzStR Brockhausen für die Bekanntgabe der Servicestelle und erklärt die Drucksache hiermit für erledigt. Sie weist auf eine Pressemitteilung im Nordberliner hin.
Herr BzStR Brockhausen dankt für die Worte. Er berichtet, dass im Warte-TV der Bürgerämter auf das Angebot der gemeinsamen Servicestelle im Haus der AOK-Geschäftsstelle in der Müllerstraße hingewiesen werde. In dieser Servicestelle können Menschen mit Behinderung Rat suchen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache Nr. 0197/XIX – Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich mit den zuständigen Stellen für die Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle nach § 23 SGB IX in Reinickendorf einzusetzen.
für erledigt zu erklären. |
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