Auszug - "Schrottimmobilien" verhindern - Baugesetzbuch reformieren
Herr Wilhelm begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.
Herr Huhn sieht die Frage der Eigentumsentziehung kritisch, dies sei seiner Ansicht nach unverhältnismäßig. Er verweist darauf, dass bereits die Möglichkeit des Einschreitens bei verwahrlosten Liegenschaften bestünde. Da zur vorliegenden Thematik bereits ein Regierungsentwurf vorliegt, plädiert Herr Huhn dafür, die Drucksache bis zum Dezember zu vertagen.
Die antragstellende Fraktion signalisiert zum Vertagungsvorschlag Zustimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Beratung der Empfehlung - Drucksache Nr. 0210/XIX - :
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Übernahme des Gesetzgebungsvorschlags von Prof. Bernhard Stüer zur Änderung des § 179 BauGB im Rahmen der gerade in Bearbeitung befindlichen Novelle des Baugesetzbuches hinsichtlich des Umgangs mit Liegenschaften, welche meist stark verfallen sind und nicht angemessen genutzt werden, einzusetzen.
zu vertagen. |
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